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Projekt-ID: #100-25-00146

BLB NRW Z / Land / Beratungsleistung Optimierung Beschaffungsprozess BLB NRW

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23.01.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Optimierung des Beschaffungsprozesses des BLB NRW sieht vor, die bestehende Beschaffungs- und Vergabepraxis auf ihre Zukunftsfähigkeit zu prüfen, Optimierungspotenziale herauszuarbeiten und anschließend die Aufbau- und Ablauforganisation entsprechend an eine zukunftsgerechte Beschaffungspraxis anzupassen. Gleichzeitig ist dabei aber auch die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen zu überprüfen. Hierzu sind Chancen- und Risikobereiche vor allem auch hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsweisen der sieben Niederlassungen herauszuarbeiten. Ziel ist es, den Beschaffungsprozess im BLB NRW zu optimieren und gleichzeitig rechtssicher zu gestalten, um im Ergebnis eine einheitliche, moderne, effiziente und rechtssichere Aufbau- und Ablauforganisation zu erhalten.

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Die Optimierung des Beschaffungsprozesses des BLB NRW sieht vor, die bestehende Be-schaffungs- und Vergabepraxis auf ihre Zukunftsfähigkeit zu prüfen, Optimierungspotenziale herauszuarbeiten und anschließend die Aufbau- und Ablauforganisation entsprechend an eine zukunftsgerechte Beschaffungspraxis anzupassen. Gleichzeitig ist dabei aber auch die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen zu überprüfen. Hierzu sind Chancen- und Risikobereiche vor allem auch hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsweisen der sieben Niederlassungen herauszuarbeiten. Ziel ist es, den Beschaffungsprozess im BLB NRW zu optimieren und gleichzeitig rechtssicher zu gestalten, um im Ergebnis eine einheitliche, moderne, effiziente und rechtssichere Aufbau- und Ablauforganisation zu erhalten. Hierzu ist in drei Teilleistungen vorzugehen: 1. Durchführung einer umfassenden Bestandsaufnahme des Beschaffungsprozesses des BLB NRW (IST-Zustand) 2. Ableitung konkreter Optimierungsvorschläge (SOLL-Zustand) 3. Begleitung des Umsetzungsprozesses Der Abruf der Leistungen erfolgt in Stufen. Die Teilleistung 1 kann nach Zuschlagserteilung in Abstimmung mit dem Auftraggeber begonnen werden. Die Teilleistungen 2 und 3 bedürfen jeweils der schriftlichen Genehmigung und werden gesondert abgerufen. Dem AN stehen keine Ansprüche auf Abruf der Leistungen zu. Er kann aus der stufenweisen Beauftragung oder Nichtbeauftragung keinerlei Rechte, gleich welcher Art, herleiten.

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