Errichtung von gigabitfähigen Anschlüssen in bisher unterversorgten Ortsteilen der Städte Köthen (Anhalt) Los 1 und Südliches Anhalt Los 2 - Erteilung von Dienstleistungskonzessionen mittels eines Auswahlverfahrens zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitslücke
Im Anschluss an den Branchendialog sowie das Markterkundungsverfahren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023, - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 31.7.2024 (Gigabit-Rahmenregelung samt Anlage), - der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.3.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 sowie - der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RL LSA) vom 28. Oktober 2025 (Az.: 46-79100) beabsichtigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Versorgung noch unterversorgter Adresspunkte im Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu erreichen. Ziel ist eine Verbesserung des flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes im Landkreisgebiet. Der Landkreis übernimmt diese Aufgabe im Auftrag der Stadt Köthen (Anhalt) aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung.
Im Anschluss an den Branchendialog sowie das Markterkundungsverfahren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023, - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 31.7.2024 (Gigabit-Rahmenregelung samt Anlage), - der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.3.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 sowie - der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RL LSA) vom 28. Oktober 2025 (Az.: 46-79100) beabsichtigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Versorgung noch unterversorgter Adresspunkte im Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu erreichen. Ziel ist eine Verbesserung des flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes im Landkreisgebiet. Der Landkreis übernimmt diese Aufgabe im Auftrag der Stadt Südliches Anhalt aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.