Terrestrische Biotopkartierung der in den vorgegebenen Geometrien bereits gekennzeichneten Verdachtsbiotope in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet ( 6 Lose) unter Verwendung der bisher vorliegenden Kartierungsergebnisse. Die Lage und die Größe der jeweiligen Verdachtsbiotope (Flächen, Linien und Punkte) kann den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung bereitgestellten Geometrien entnommen werden.
a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen
a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen
a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen
a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen
a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen
a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.