Für den Neubau der A 39 wird im Abschnitt 1 eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) erforderlich, um den Bodenschutz bei dem Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben der § 2 BBodSchG sowie BBodSchV 2021 (§ 4 Abs. 5) Rechnung tragen zu können. Als Grundlage für die BBB ist ein Bodenschutzkonzept (BSK) zu erarbeiten. Die BSK mit anschließender BBB dienen dazu den vorsorgenden Bodenschutz von der Planung der Maßnahme bis hin zum Abschluss der Bautätigkeiten sicherzustellen.
Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Niederlassung Nord, Außenstelle Lüneburg plant den Neubau der Abschnitte 1 bis 5 der A 39. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der 1. Abschnitt. Der Abschnitt 1 der A 39 verläuft zwischen den Anschlussstellen (AS) Lüneburg Nord (L216) und östl. Lüneburg (B216) maßgeblich auf der Bestandtrasse der B 4 Ostumgehung Lüneburg und schwenkt erst am Abschnittsende im Bereich der Verknüpfung von B 4, B 209 und B 216 von der Bestandstrasse ab. Neben dem Anschluss an die bestehenden Autobahnteilstücke der A 39 im Norden bei Lüneburg und im Süden bei Weyhausen sind mehrere Verknüpfungen mit dem untergeordneten Straßennetz vorgesehen. Grundsätzlich werden alle kreuzenden Bundesstraßen und in der Regel alle kreu-zenden Landesstraßen an die A 39 angeschlossen. Dadurch ist auf dem nachgeordneten Straßennetz eine Entlastung möglich. Für den Neubau der A 39 wird im Abschnitt 1 eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) erforderlich, um den Bodenschutz bei dem Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben der § 2 BBodSchG sowie BBodSchV 2021 (§ 4 Abs. 5) Rechnung tragen zu können. Als Grundlage für die BBB ist ein Bodenschutzkonzept (BSK) zu erarbeiten. Die Bodenkundliche Baube-gleitung und die Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.