Der Hauptstandort der IGS Linden soll umfassend saniert, zu einer inklusiven, barrierefreien und zeitgemäßen Ganztagsschule ausgebaut werden, die den heutigen Anforderungen an eine integrierte Gesamtschule entspricht. Der Planung und Sanierung wurde bereits ein Beteiligungsverfahren inklusive Machbarkeitsstudie sowie eine umfangreiche Bestandsanalyse im Hinblick auf die geplante Neuordnung und Sanierung der IGS Linden vorangestellt. Die Ergebnisse und Erkenntnisse daraus wurden unter Berücksichtigung der Interessen verschiedener Akteursgruppen in einem abgestimmten Nutzungskonzept festgehalten. Dieses Konzept dient als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme und ist in der weiteren Planung von der Objektplanung fortzuschreiben. Die Aufgabenstellung umfasst die Grundleistung der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI 2021 sowie nach Erfordernis ggf. Besondere Leistungen in der Leistungsphase 8 und die Beurteilung des konstruktiven Bandschutzes von Bauteilen. Die Umsetzung der Maßnahme beinhaltet die Zusammenführung der Sek I und Sek II an einem Standort, die umfassende Neustrukturierung und Sanierung der Bestandsgebäude „Am Lindener Berge 11 und 12“, einen Erweiterungsneubau sowie die Neugestaltung der Außenanlagen. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße ist es erforderlich, die Gebäudestruktur und die Binnenstruktur der Gebäude gemeinsam mit den Außenanlagen zu planen. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Verkehrsflächen (Zufahrten, Fahrrad-, Kfz-Stellplätze etc.) gilt es, eine interdisziplinäre Gestaltung zu finden. Ein zentraler Planungsansatz ist die Entwicklung von innen nach außen mit Fokus auf funktionale Zusammenhänge innerhalb der Schule. Die Bedürfnisse der zukünftigen Nutzenden stehen im Zentrum der Planung, ebenso die Orientierung an den baulichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten des Bestandes. So liegt neben der Notwendigkeit eines kontinuierlichen und über die Leistungsphasen fortgeführten Beteiligungsprozesses ein weiterer Schwerpunkt auf der nutzergerechten Bedarfsplanung insbesondere bei Detaillösungen für neue pädagogische Ansätze wie z.B. Clusterbildung und Lernlandschaften mit neuen Raumkonzepten. Wie die vorangestellte Machbarkeitsstudie ergab, kann durch eine sinnvolle Umnutzung der bestehenden Räumlichkeiten die Sekundarstufe II am Hauptstandort abgebildet werden. Der erforderliche Mehrbedarf an weiteren Räumen kann auf dem Grundstück an Stelle der bestehenden Modulanlage zuzüglich des Fußball- und Basketballfeldes verortet werden. Grundvoraussetzung dafür ist ein Ersatz der entfallenden Schulhofflächen auf den neu entstehenden Dachflächen. Aufgrund der höheren Schülerzahlen am Standort wurden in der Machbarkeit weitere Dachflächen für eine Schulhofnutzung vorgesehen, um Bedarfe zu decken und Potenziale zu nutzen. Diese Grundannahme macht wiederum im hohen Maß eine stark inhaltliche Verknüpfung der Disziplinen Hochbau und Tragwerksplanung notwendig. Da die Barrierefreiheit in der gesamten Schule sowie in den Außenanlagen derzeit nicht gegeben ist, ist ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser Aufgabe die Überplanung der Hauptzugänge sowie der internen Wegebeziehungen einschließlich der vertikalen Erschließungen über Aufzüge. Der Planungsansatz mit Ausbau und Nutzung im sogenannten „Kleinen Haus“, Am Lindener Berge 12, bedarf einer vorherigen Prüfung und Abstimmung auf Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutz. Ziel ist es, Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz zu reduzieren, sorgsam abzuwägen und dennoch eine zukunftsfähige Struktur für die Beschulung zu entwickeln. Die Ausführung der Gesamtsanierung und Teilerweiterung können voraussichtlich nicht in einem Zuge durchgeführt werden. Daher sind mehrere Bauabschnitte im Hinblick auf Kosten, Termine sowie Organisation und Auslagerung des Schulbetriebs sinnvoll zu planen. Jeder Bauabschnitt muss in sich stimmig funktionieren und abgeschlossen werden können. Zum Schutz der Schulgemeinschaft während der Sanierung ist deshalb eine erhöhte Kommunikation und Abstimmung mit der Schule bezüglich des störungsfreien Schulbetriebs während der Bauzeit, einer geeigneten Wegeführung und Baustelleneinrichtung notwendig. Für die Auslagerung des Schulbetriebs sind zu gegebenen Zeitpunkt mehrere Varianten zu prüfen, sofern eine aktuell bauseits zu prüfende Auslagerungsmöglichkeit nicht zum Tragen kommen könnte.
Es soll die Grundleistung der Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-6) gem. § 51 HOAI 2021, sowie nach Erfordernis ggf. Besondere Leistungen in der Leistungsphase 8 und die Beurteilung des konstruktiven Bandschutzes von Bauteilen, vorbehaltlich einer stufenweisen Beauftragung gemäß haushaltsrechtlicher Vorschriften, beauftragt werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen wird auf rund 85 Mio. € brutto (KG 200-700) geschätzt. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Auftraggeber wird zu Beginn des Planungsprozesses zur Unterstützung und Umsetzung des Projektes eine externe Projektsteuerung einbinden. Die Projektsteuerung wird die delegierbaren Bauherrenaufgaben und ein Projektcontrolling übernehmen. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber vor im weiteren Planungsverlauf einen Generalunternehmer zu beauftragen. Der Umfang einer möglichen Generalunternehmerleistung soll gemeinsam mit dem Planungsteam erörtert werden. Geplanter Projektablauf Voraussichtliche Auftragserteilung: 2025 Geplante Fertigstellung HU-Bau: 2028 Voraussichtlicher Baubeginn: 2029 Geplante Fertigstellung: 2040
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.