Die enercity AG beabsichtigt die Weiterentwicklung des Standorts Glocksee im Stadtbezirk Mitte in Hannover zum zentralen Unternehmensstandort. In einem ersten Schritt wurde im Jahr 2023 bereits ein überwiegend als Bürogebäude genutzter Neubaukomplex (Gebäude GL01) im nördlichen Grundstücksbereich fertiggestellt. Gegenstand des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs mit städtebaulichem Ideenteil ist die funktionale und bauliche Optimierung des südlichen Grundstücksbereichs zu einem repräsentativen, innovativen, modernen und funktionalen Campus am Standort Glocksee, in dessen Mitte das Veranstaltungszentrum - der denkmalgeschützte Gasometer (Gebäude GL07) - steht. Die Entwicklung soll in zwei Ausbaustufen erfolgen: Der hochbauliche Realisierungsteil (1. Ausbaustufe) umfasst die Sanierung und den Umbau des denkmalgeschützten Gasometers (Gebäude GL07) mit einer außenliegenden Technikzentrale, den Neubau eines Mobility Hubs mit ca. 23.000 m² BGF sowie die Um- und Neugestaltung der verbleibenden Freiräume (Außenanlagenplanung) unter Berücksichtigung des städtebaulichen Ideenteils (2. Ausbaustufe). Die auf dem südlichen Grundstücksbereich befindlichen Bestandsgebäude GL06, der denkmalgeschützten Gasometer GL07 und das weitere Bestandsgebäude GL09 sollen erhalten bleiben und sind in die Gesamtentwicklung zu integrieren. Die Gestaltung der Eingangsbereiche des Gasometers sowie des Gebäudes GL06 und des Außengeländes sind zu optimieren. Im Rahmen eines Ideenteils (2. Ausbaustufe) soll ein Neubau eines Gebäudekomplexes bestehend aus Büroflächen einschließlich Nebenbereichen mit ca. 6.250 m² BGF auf dem südlichen Campusgelände aufgezeigt werden. Darüber hinaus sollen im Rahmen des Ideenteils Vorschläge zur Aufstockung des bestehenden Bürogebäudes GL06 (ca. 2.130 m² BGF) sowie zur Aufwertung dessen Fassade (ca. 3.800 m² Fassadenfläche) erarbeitet werden. Insgesamt sollen die Fassaden der Konzernzentrale GL01, des Gebäudes GL06 und des Mobility Hubs gestalterisch aufeinander abgestimmt sein. Die Gebäude sollen architektonisch miteinander harmonieren und sich in das bestehende Umfeld integrieren. Das Büro BBU.ONSITE GmbH hat in einem Masterplan für die zukünftige bauliche Entwicklung des Unternehmensstandorts Glocksee verschiedene Szenarien in einzelnen Entwicklungsphasen erarbeitet. Der Masterplan wird im Rahmen des Planungswettbewerbs zumindest in Auszügen den teilnehmenden Planungsetams zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibung erfolgt in zwei getrennten Losen: Los 1: Sanierung und Umbau des denkmalgeschützten Gasometers (Gebäude GL07) Los 2: Neubau eines Mobility Hubs, Planung der Außenanlagen, Ideenteil Neubau Büroflächen sowie Aufstockung und Fassadenaufwertung des Bestandsgebäudes (Gebäude GL06) Die geschätzte Kostenobergrenze der KG 300+400 für das Los 1 beträgt rund 5,4 Mio. Euro (netto). Die geschätzten Kosten der KG 300+400+500 für das Los 2 betragen rund 29,4 Mio. Euro (netto, ohne Ideenteil). Für das Los 1 wird eine Fertigstellung Ende 2029 angestrebt. Für das Los 2 wird eine Fertigstellung des Mobility Hubs Ende 2028 und eine Fertigstellung der Außenanlagen Anfang 2030 angestrebt.
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil, vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. SektVO. Mittels des Teilnahmewettbewerbs sollen als Teilnehmende für den Wettbewerb acht Planungsteams für das Los 1 und acht Planungsteams für das Los 2 ausgewählt werden. Die Auslobung erfolgt gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Die Lösung der Aufgabe soll in einer Bearbeitungsphase gefunden werden. Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Niedersachsen hat unter der Nummer 215-32-25/13 registriert. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten. Die Ausloberin stellt für das Los 1 eine Verfahrenssumme von 79.000,- Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 43.000,- Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden. Es sollen drei Preise vergeben werden: 1. Preis 21.500,- Euro (netto) 2. Preis 13.000,- Euro (netto) 3. Preis 8.500,- Euro (netto) Als Bearbeitungshonorar stellt die Ausloberin für das Los 1 eine Summe von 36.000,- Euro (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Planungsteams ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden. Die Ausloberin stellt für das Los 2 eine Verfahrenssumme von 328.000,- Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 168.000,- Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden. Es sollen drei Preise vergeben werden: 1. Preis 84.000,- Euro (netto) 2. Preis 50.000,- Euro (netto) 3. Preis 34.000,- Euro (netto) Als Bearbeitungshonorar stellt die Ausloberin für das Los 2 eine Summe von 160.000,- Euro (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Planungsteams ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden. Das Preisgericht ist berechtigt durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Verfahrenssumme vorzunehmen. Beurteilungskriterien: Los 1: Hochbauliches Konzept, Funktionales Konzept Los 2: Städtebauliches Konzept, Freiraumplanerisches Konzept, Hochbauliches Konzept, Funktionales Konzept Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien ist im Verfahrensteil der Auslobung aufgeführt. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2013. Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger:innen je Los mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI mindestens der Leistungsphasen 2 bis 4 und Teilen von 5 und für das Los 2 zusätzlich gemäß §§ 38 HOAI mindestens der Leistungsphasen 2 bis 5 beauftragen wird. Sofern im Fall einer beabsichtigen Generalunternehmervergabe die vollständige Ausführungsplanung für die Vergabe der Bauleistungen nicht erforderlich ist, soll durch angemessene weitere Beauftragung des Preisträgers sichergestellt werden, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfes realisiert wird (z. B. Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung, Qualitätskontrolle). Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Sollte eine Fremdvergabe der darüberhinausgehenden Leistungsphasen erfolgen, ist beabsichtigt, die künstlerische Oberleitung bei den Verfasser:innen der Entwürfe zu belassen. Darüber hinaus erklärt die Ausloberin, dass sie optional einen der Preisträger:innen des Los 2 mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI mindestens der Leistungsphasen 2 bis 4 und Teilen von 5 für den Ideenteil beauftragen wird, sofern diese Bereiche zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden sollen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Grundleistungen der Verfasser:innen der Entwürfe bis zur Höhe der zuerkannten Preissummen nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen. Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren: Die Ausloberin führt je Los zunächst nur Verhandlungen mit dem Planungsteam durch, das in dem jeweiligen Los mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde. Nur für den Fall, dass die Verhandlungen mit dem jeweiligen Planungsteam scheitern, werden alle mit Preisen ausgezeichneten Planungsteams des jeweiligen Loses zur Abgabe eines Erstangebotes (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) für das betreffende Los aufgefordert, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das jeweils wirtschaftlichste Angebot je Los unter der Berücksichtigung der folgenden Zuschlagskriterien: 1. Wettbewerbsergebnis 50 % 2. Fachlicher Wert 10 % 3. Qualität 15 % 4. Kommunikation/ Verfügbarkeit 5 % 5. Honorarangebot 20 % Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 15 (4) SektVO).
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil, vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. SektVO. Mittels des Teilnahmewettbewerbs sollen als Teilnehmende für den Wettbewerb acht Planungsteams für das Los 1 und acht Planungsteams für das Los 2 ausgewählt werden. Die Auslobung erfolgt gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Die Lösung der Aufgabe soll in einer Bearbeitungsphase gefunden werden. Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Niedersachsen hat unter der Nummer 215-32-25/13 registriert. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten. Die Ausloberin stellt für das Los 1 eine Verfahrenssumme von 79.000,- Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 43.000,- Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden. Es sollen drei Preise vergeben werden: 1. Preis 21.500,- Euro (netto) 2. Preis 13.000,- Euro (netto) 3. Preis 8.500,- Euro (netto) Als Bearbeitungshonorar stellt die Ausloberin für das Los 1 eine Summe von 36.000,- Euro (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Planungsteams ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden. Die Ausloberin stellt für das Los 2 eine Verfahrenssumme von 328.000,- Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 168.000,- Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden. Es sollen drei Preise vergeben werden: 1. Preis 84.000,- Euro (netto) 2. Preis 50.000,- Euro (netto) 3. Preis 34.000,- Euro (netto) Als Bearbeitungshonorar stellt die Ausloberin für das Los 2 eine Summe von 160.000,- Euro (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Planungsteams ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden. Das Preisgericht ist berechtigt durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Verfahrenssumme vorzunehmen. Beurteilungskriterien: Los 1: Hochbauliches Konzept, Funktionales Konzept Los 2: Städtebauliches Konzept, Freiraumplanerisches Konzept, Hochbauliches Konzept, Funktionales Konzept Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien ist im Verfahrensteil der Auslobung aufgeführt. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2013. Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger:innen je Los mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI mindestens der Leistungsphasen 2 bis 4 und Teilen von 5 und für das Los 2 zusätzlich gemäß §§ 38 HOAI mindestens der Leistungsphasen 2 bis 5 beauftragen wird. Sofern im Fall einer beabsichtigen Generalunternehmervergabe die vollständige Ausführungsplanung für die Vergabe der Bauleistungen nicht erforderlich ist, soll durch angemessene weitere Beauftragung des Preisträgers sichergestellt werden, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfes realisiert wird (z. B. Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung, Qualitätskontrolle). Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Sollte eine Fremdvergabe der darüberhinausgehenden Leistungsphasen erfolgen, ist beabsichtigt, die künstlerische Oberleitung bei den Verfasser:innen der Entwürfe zu belassen. Darüber hinaus erklärt die Ausloberin, dass sie optional einen der Preisträger:innen des Los 2 mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI mindestens der Leistungsphasen 2 bis 4 und Teilen von 5 für den Ideenteil beauftragen wird, sofern diese Bereiche zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden sollen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Grundleistungen der Verfasser:innen der Entwürfe bis zur Höhe der zuerkannten Preissummen nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen. Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren: Die Ausloberin führt je Los zunächst nur Verhandlungen mit dem Planungsteam durch, das in dem jeweiligen Los mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde. Nur für den Fall, dass die Verhandlungen mit dem jeweiligen Planungsteam scheitern, werden alle mit Preisen ausgezeichneten Planungsteams des jeweiligen Loses zur Abgabe eines Erstangebotes (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) für das betreffende Los aufgefordert, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das jeweils wirtschaftlichste Angebot je Los unter der Berücksichtigung der folgenden Zuschlagskriterien: 1. Wettbewerbsergebnis 50 % 2. Fachlicher Wert 10 % 3. Qualität 15 % 4. Kommunikation/ Verfügbarkeit 5 % 5. Honorarangebot 20 % Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 15 (4) SektVO).
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.