Die ausgeschriebene Wertbiotop-Kartierung ist in folgenden Natura 2000-Gebieten durchzuführen und wird in drei Lose zur Bearbeitung jeweils eines FFH-Gebietes aufgeteilt: LOS 1: FFH0060LSA „Golmengliner Forst und Schleesen im Fläming“ (Gebietsgröße: 499 ha, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Landkreis Wittenberg) LOS 2: FFH0061LSA „Löhnsdorfer Revier bei Göritz“ (Gebietsgröße: 94 ha, Landkreis Wittenberg) LOS 3: FFH0082LSA „Devonkalkgebiet bei Elbingerode und Rübeland“ (Gebietsgröße: 434 ha, Landkreis Harz) 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT), LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb der o.g. Natura 2000-Gebietskulisse inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche. 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung jeweils eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik Die bezeichneten FFH-Gebiete werden flächendeckend begangen und alle vorkommenden Wertbiotope (LRT, GGB) sowie LRT-Entwicklungsflächen gemäß der Kartieranleitungen Lebensraumtypen ST (Teil Offenland 2010, Teil Wald 2014) und unter Beachtung der ergänzenden Kartiervorgaben in Anlage 02.2 erfasst und während der Geländearbeiten vollständig dokumentiert. Für die Erfassung und Einstufung von gesetzlich geschützten Biotopen ist zudem die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben als gesetzlich geschützt in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). 1.2 Anforderungen an den Kartierbericht Für jedes FFH-Gebiet sollen wesentliche Ergebnisse der Kartierung mit Schwerpunkt auf den LRT-Auswertungen in jeweils einem Kartierbericht und in einer Übersichtskarte zusammengefasst werden. Der Bericht ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen: • Kurzbeschreibung des kartierten FFH-Gebietes, • verbale Beschreibung und Bewertung der LRT in einzelnen LRT-Kapiteln, o Flächengröße/Vorkommen, o Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung, o Bewertung des Erhaltungszustandes gemäß Bewertungskriterien, o Bewertung des LRT auf Gebietsebene, o Vergleich mit der FFH-Erstkartierung (LRT-Flächenbilanzen, Entwicklung Erhaltungszustände), o Beschreibung ggf. kartierter LRT-Entwicklungsflächen, o Soll-Ist-Vergleich und Ziel-Erhaltungszustand, o Fazit. • verbale Beschreibung von Gefährdungen und Beeinträchtigungen der LRT, • Prioritätenliste für das LRT-Management in tabellarischer Form (kurzfristige Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen z.B. bei drohendem LRT-Verlust oder Verschlechterung von Erhaltungszuständen), • Fotodokumentation. 2. Hinweise zum Arbeitsablauf/Allgemeine Hinweise Die Kartierungsarbeiten wurden durch das Landesamt für Umweltschutz landesweit öffentlich bekannt gemacht. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist dem Internetauftritt des LAU zu entnehmen: https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/natura-2000/kartierung-und-bewertung/ (Link abgerufen am 31.01.2025). Sofern möglich sind Landnutzer zu ermitteln und ggf. zu konsultieren. Dies soll insbesondere zur Absprache über das Betreten von Weideflächen (Nutzungstermine) geschehen, um eine optimale Erfassung der Grünlandbiotope zu gewährleisten. Informationen dazu sind bei den jeweiligen UNB zu erfragen. Der Auftragnehmer hat nach Vorliegen erster Kartierergebnisse für jedes FFH-Gebiet mindestens einen Kontrollbegang im Gelände mit dem AG einzuplanen.
6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen LOS 1 Der Bearbeitungsbeginn sollte unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen. Für die Kartierarbeiten stehen zwei Vegetationsperioden (2025/26) zur Verfügung. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Für die Erfassung des Frühjahrsaspektes im Wald steht zusätzlich das Frühjahr 2026 zur Verfügung. Eine Teilleistung zu den Kartierergebnissen der Vegetationsperiode 2025 einschließlich Inrechnungstellung (von ca. 30 % des Gesamtauftragsvolumens) ist dem Auftraggeber bis zum 30.11.2025 zu übergeben. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2026 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Leistungen für Los 1 sind an die Haushaltsmittel für die Jahre 2025 und 2026 gebunden. Weitere Details zu Los 1 entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02
LOS 2: Der Bearbeitungsbeginn sollte unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen. Die Kartierarbeiten sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume sowie der Witterungsverhältnisse ab Beginn der Vegetationsperiode 2025 einzutakten und bis zum Spätsommer desselben Jahres abzuschließen. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Die Gesamtleistung ist bis zum 30.11.2025 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Leistungen für Los 2 sind an die Haushaltsmittel für das Jahr 2025 gebunden. Weitere Details zu Los 2 entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02
LOS 3: Der Bearbeitungsbeginn sollte unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen. Für die Kartierarbeiten stehen zwei Vegetationsperioden (2025/26) zur Verfügung. In Anbetracht der umfangreichen Kartierkulisse sind die Geländeerfassungen unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume sowie der Witterungsverhältnisse ab Beginn der Vegetationsperiode 2025 einzutakten. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Für die Erfassung des Frühjahrsaspektes im Wald steht zusätzlich das Frühjahr 2026 zur Verfügung. Eine Teilleistung zu den Kartierergebnissen der Vegetationsperiode 2025 einschließlich Inrechnungstellung (von ca. 30 % des Gesamtauftragsvolumens) ist dem Auftraggeber bis zum 30.11.2025 zu übergeben. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2026 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Leistungen für Los 3 sind an die Haushaltsmittel für die Jahre 2025 und 2026 gebunden. Weitere Details zu Los 3 entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.