Die Gemeinde Gauting plant die für einen neu angeschafften vollausgestatteten Bauwagen inkl. Wasseranschluss und Stromanschluss als Unterkunft für einen Waldkindergarten, die Trägerschaft neu auszuschreiben.
Die Gemeinde Gauting plant die für einen neu angeschafften vollausgestatteten Bauwagen inkl. Wasseranschluss und Stromanschluss als Unterkunft für einen Waldkindergarten, die Trägerschaft neu auszuschreiben. Beschreibung der Einrichtung: Waldkindergarten Gauting an der Wiesmahdstraße Standort Flur Nr. 1442/4 Gemarkung Gauting (82131 Gauting) Außerdem genehmigt die Gemeinde Gauting einen Teil ihres Waldes als Aufenthaltsareal. Derzeit steht der finale Standort des Wagens im o. g. Flurstück noch nicht genau fest ebenso wie das komplette Aufenthaltsareal. Daher ist ein ausgearbeiteter Mietvertrag nicht Bestandteil der Ausschreibung. Folgende Eckdaten stehen jedoch fest. Voraussichtlicher Mietbeginn: 01.09.2025 Mietfläche des Bauwagens 33,6 m² Innenbereich 24,0 m² Terrassenbereich 57,6 m² Gesamtmietfläche Kaltmiete 691,20 EUR / Monat Betriebskosten-Vorauszahlung 50,00 EUR / Monat Der derzeitige Mietzins von 12 EUR/m² wird für die Dauer von 3 Jahren (bis zum 31.08.2028) fest vereinbart. Ab diesem Zeitpunkt behält sich die Gemeinde eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses vor. Die Gemeinde gewährt dem Mieter einen direkten Mietkostenzuschuss von 7 EUR/m² und Monat (fest vereinbart bis zum 31.08.2028). Dieser wird dem Mieter jeweils zum Monatsbeginn im Voraus überwiesen. Ab diesem Zeitpunkt behält sich die Gemeinde eine regelmäßige Anpassung des Mietkostenzuschusses vor. Die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung sowie anfallende Wartungskosten werden jährlich bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres abgerechnet. Die Ausstattung des Bauwagens wird kostenfrei zur Nutzung überlassen. Für die vereinbarte Nutzung des Aufenthaltsareals ist kein Entgelt zu leisten. Das Mietobjekt befindet sich derzeit noch in der Bauphase. Der Waldkindergarten umfasst eine Gruppe = 21 Plätze (3 Jahre bis Schuleintritt) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag; mindestens 7 Stunden täglich im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr Folgende Bedingungen für eine Übernahme der Trägerschaft sind verbindlich einzuhalten (Mindestkriterien): - Für den Betrieb der Einrichtung wird zwischen der Gemeinde Gauting und dem Träger ein Mietvertrag sowie eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. - Der Träger darf keine Reduzierung des Platzangebotes der Kita vornehmen. - Notwendiges Personal muss vom Träger selbst eingestellt werden. - Die Platzvergabe erfolgt in Absprache mit der Gemeinde Gauting. - Die Öffnungszeiten sind bedarfsorientiert festzulegen. Die Kita muss mindestens von Montag bis Freitag an 7 Stunden täglich im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet sein. - Der Träger rechnet alle Gebühren und Kosten der Kinder selbständig mit den Eltern ab. Die Elternbeiträge müssen sich an die der im Gemeindegebiet ansässigen Kinderbetreuungseinrichtungen anpassen - Das Inventar, die Außenspielgeräte und die Ausstattung müssen vom künftigen Träger angeschafft werden. - Die Fördervoraussetzungen des BayKiBiG und der AVBayKiBiG müssen erfüllt sein. - Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan muss eingehalten werden.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.