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Projekt-ID: #3052b_V2

Aufstellung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans gemäß §17b Abs. 8 FStrG in Verbindung mit §9 BauGB für den Teilbereich A "Brücke und Kreisverkehrsplatz" des geplanten Bebauungs

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14.08.25 Frist

Projektbeschreibung

Für den Bebauungsplan Teilbereich A "Brücke und Kreisverkehrsplatz" werden folgende Leistungsbausteine abgefragt: Leistungsphase 1: Vorentwurf (für die frühzeitige Beteiligung) - Erfassung der Planungsgrundlagen, Abstimmung mit den Fachbehörden, ggf. Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung Leistungsphase 2: Entwurf für die öffentlichen Auslegung Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung Besondere Leistungen zur Flächenplanung (in Anlehnung an Anlage 9 HOAI) Ergänzend zu den Grundleistungen in Anlehnung an Anlage 9 HOAI, im Zusammenhang mit den Anforderungen aus § 4 BauGB und §§ 2a bis 4a BauGB.

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1 Los

In Altenahr sind zwei bedeutende Projekte in Planung, die den Ortseingangsbereich an der Altenburger Straße maßgeblich verändern werden. Das erste Projekt umfasst den Wiederaufbau der gemeindeeigenen Brücke am südwestlichen Ortsausgang. Im Zuge dieser Maßnahme soll zudem ein neuer Kreisverkehr auf der Bundesstraße 267 ("Altenburger Straße") entstehen, um den Verkehrsfluss zu optimieren und die Anbindung zu verbessern. Das zweite Projekt sieht die Entwicklung eines Lebensmittel-Vollsortimenters auf gemeindeeigenen Flächen vor. Das geplante Geschäft soll westlich des Friedhofs zwischen der "Altenburger Straße" und der "Seilbahnstraße" entstehen, um die Nahversorgung der Bevölkerung zu verbessern. Um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten, ist das Plangebiet in zwei Teilbereiche unterteilt. Der südliche Teil (Teilbereich A) umfasst den Wiederaufbau der Brücke und die Gestaltung des Kreisverkehrs, während der nördliche Teil (Teilbereich B) die Ansiedlung des Vollsortimenters umfasst. Für beide Projekte muss zunächst das erforderliche Planungsrecht geschaffen werden, damit die bauliche Umsetzung erfolgen kann. Die Aufstellung des Bebauungsplans "Altenburger Straße" für das gesamte Areal befindet sich in der Phase der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB. Nach Abschluss dieser Phase ist eine Unterteilung des Bebauungsplans in zwei Teilbereiche vorgesehen: Teilbereich A für den "Wiederaufbau der Brücke und den Kreisverkehrsplatz" sowie Teilbereich B für den "SO-Einzelhandel / Lebensmittelmarkt". Die vorliegende Ausschreibung umfasst ausschließlich die Leistungen für den Teilbereich A im Anschluss des Vorverfahrens, der den Wiederaufbau der Brücke sowie die Errichtung des Kreisverkehrs beinhaltet. Vorrangiges Ziel ist es zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan für Teilbereich A "Brücke und Kreisverkehrsplatz" gemäß §17b Abs. 8 FStrG in Verbindung mit § 9 BauGB.

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