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Projekt-ID: #Z.MEFO.A.000002.VgV.PJS.3067

Max-Planck-Institut für medizinische Forschung (Heidelberg) - MEFO002 - Erweiterung eines Institutsgebäudes - „Projektsteuerung“

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20.07.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Max-Planck-Gesellschaft plant einen Forschungsneubau als Erweiterung des bestehenden denkmalgeschützten Max-Planck-Instituts für medizinische Forschung in Heidelberg zu errichten. Baugrundstück und Bestandsinstitut liegen im südlichen Teil des Neuenheimer Feldes am Neckar. Insgesamt umfasst der Erweiterungsbau eine Nutzungsfläche von 6.410m² (NUF1-7) und einer BRI von 72.922 m³. Geplant ist der Erweiterungsbau gemäß Vorgaben aus einem städtebaulichen Machbarkeitsstudie als 10-stöckiges Hochhaus mit einer Gebäudehöhe von max. 45,25 m zzgl. einer Technikzentrale auf dem Dach und einem unterirdischen Sonderlaborbereich im Süden. Der Sonderlaborbereich ist aufgrund der hohen Anforderungen an den Schwingungsschutz baulich vom Untergeschoss des Hochhauses getrennt. Der Neubau wird über Verbindungsbauwerke ober- und unterirdisch mit dem bestehenden Institutsgebäude verbunden. Die oberirdische Anbindung ist Bestandteil dieser Maßnahme. Die unterirdische Anbindung ist bereits bauseits erstellt worden. Im Neubau werden Nutzflächen für mit hoch schwingungsempfindli-chen Laboren, physikalische Laserräume, biochemischen S1-Labore und zwei S2-Labore, ein Reinraumbereich geschaffen. Zusätzlich werden eine feinmechanische und elektronische Werkstatt, Chemikalien- und Gefahrstofflager und Serverräume untergebracht. Weiterhin werden Büros, Besprechungsräume, eine Cafete-ria und Aufenthaltsbereiche zur Verfügung gestellt Es handelt sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 nach § 2 LBO und ist nach § 38 LBO als Sonderbau eingestuft. Es wird die Musterrichtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (MHHR) als Beurteilungsgrundlage herangezogen. Die voraussichtlichen Bauwerkskosten für die KG 300+400 belaufen sich auf 67.900.000 € (netto), die Gesamtbaukosten (KG 200-700, ohne KG 611 u. KG 612) auf 85.230.000 € (netto). Grundlage des Auftragsumfangs für die Hauptleistungen ab LPH 6 wird die LPH 5 sein. Alle auszuführenden Maßnahmen erfolgen bei laufendem Betrieb der Nachbarinstitute. Aufgrund der Wichtigkeit der Materialien für den späteren Betrieb spielt die Bemusterung der Materialien eine wichtige Rolle im Projekt. Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Insoweit legt die Max-Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Planung, Ausschreibung und im Besonderen bei der Ausführung der geforderten Nutzungen zurückgreifen können. Die Besprechung im Rahmen der Ausführung finden in Heidelberg und per virtueller Besprechung statt. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung / Beauftragung befindet sich das Vorhaben in der LPH 5. Der AN muss sich insoweit mit dem vom AG beauftragten Objektplaner abstimmen. Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig / kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort in Heidelberg bzw. in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft in München zur Verfügung zu stehen. Vom Auftragnehmer wird das Weiterbetreiben einer nach den Vorgaben der Max-Planck-Gesellschaft geeigneten Projektkommunikationsplattform (CDE Plattform) gefordert.

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Die Max-Planck-Gesellschaft plant einen Forschungsneubau als Erweiterung des bestehenden denkmalgeschützten Max-Planck-Instituts für medizinische Forschung in Heidelberg zu errichten. Baugrundstück und Bestandsinstitut liegen im südlichen Teil des Neuenheimer Feldes am Neckar. Insgesamt umfasst der Erweiterungsbau eine Nutzungsfläche von 6.410m² (NUF1-7) und einer BRI von 72.922 m³. Geplant ist der Erweiterungsbau gemäß Vorgaben aus einem städtebaulichen Machbarkeitsstudie als 10-stöckiges Hochhaus mit einer Gebäudehöhe von max. 45,25 m zzgl. einer Technikzentrale auf dem Dach und einem unterirdischen Sonderlaborbereich im Süden. Der Sonderlaborbereich ist aufgrund der hohen Anforderungen an den Schwingungsschutz baulich vom Untergeschoss des Hochhauses getrennt. Der Neubau wird über Verbindungsbauwerke ober- und unterirdisch mit dem bestehenden Institutsgebäude verbunden. Die oberirdische Anbindung ist Bestandteil dieser Maßnahme. Die unterirdische Anbindung ist bereits bauseits erstellt worden. Im Neubau werden Nutzflächen für mit hoch schwingungsempfindli-chen Laboren, physikalische Laserräume, biochemischen S1-Labore und zwei S2-Labore, ein Reinraumbereich geschaffen. Zusätzlich werden eine feinmechanische und elektronische Werkstatt, Chemikalien- und Gefahrstofflager und Serverräume untergebracht. Weiterhin werden Büros, Besprechungsräume, eine Cafete-ria und Aufenthaltsbereiche zur Verfügung gestellt Es handelt sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 nach § 2 LBO und ist nach § 38 LBO als Sonderbau eingestuft. Es wird die Musterrichtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (MHHR) als Beurteilungsgrundlage herangezogen. Die voraussichtlichen Bauwerkskosten für die KG 300+400 belaufen sich auf 67.900.000 € (netto), die Gesamtbaukosten (KG 200-700, ohne KG 611 u. KG 612) auf 85.230.000 € (netto). Grundlage des Auftragsumfangs für die Hauptleistungen ab LPH 6 wird die LPH 5 sein. Alle auszuführenden Maßnahmen erfolgen bei laufendem Betrieb der Nachbarinstitute. Aufgrund der Wichtigkeit der Materialien für den späteren Betrieb spielt die Bemusterung der Materialien eine wichtige Rolle im Projekt. Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Insoweit legt die Max-Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Planung, Ausschreibung und im Besonderen bei der Ausführung der geforderten Nutzungen zurückgreifen können. Die Besprechung im Rahmen der Ausführung finden in Heidelberg und per virtueller Besprechung statt. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung / Beauftragung befindet sich das Vorhaben in der LPH 5. Der AN muss sich insoweit mit dem vom AG beauftragten Objektplaner abstimmen. Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig / kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort in Heidelberg bzw. in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft in München zur Verfügung zu stehen. Vom Auftragnehmer wird das Weiterbetreiben einer nach den Vorgaben der Max-Planck-Gesellschaft geeigneten Projektkommunikationsplattform (CDE Plattform) gefordert.

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