Projekt-ID: #WB_Soltau

Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Fußgängerzone"

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Projektbeschreibung

Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Das Verfahren erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 VgV mit Teilnahmewettbewerb. | Die Auslobung wurde der Architektenkammer Niedersachsen zur Prüfung vorgelegt. Diese hat die Übereinstimmung mit den RPW-Richtlinien bestätigt und den Wettbewerb unter der Registrierungsnummer 213-32-25/25 in das offizielle Verzeichnis eingetragen. | Einsendeschluss Bewerbungen 09.02.2026 | Ausgabe der Unterlagen 20.03.2026 | Digitales Kolloquium 22.04.2026 | Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 30.07.2026 | Preisgerichtssitzung 30.09.2026 | Ausstellung anschließend | Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Deutsch RPW 2013 - Richtlinie für Planungswettbewerbe - Deutsch

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1 Los

Die Marktstraße als Fußgängerzone bildet mit den angrenzenden Stadtplätzen das Herzstück der Soltauer Innenstadt. Im ISEK "Soltau 2035" (2019) wurde als ein zentrales Element des Handlungsprogramms die Aufwertung der Innenstadt als Erlebnisraum definiert. 2021 ist die Stadt Soltau mit dem Sanierungsgebiet "Sanierung der Soltauer Kernstadt" in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" des Bundes und der Länder aufgenommen worden. Ziel ist es, mithilfe von Fördermitteln aus der Städtebauförderung die Innenstadt als attraktiven Lebensraum für Wohnen, Arbeiten und Kultur nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. Der 2024 erstellte städtebauliche Rahmenplan für das Quartier der Fußgängerzone bildet die Grundlage für diesen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb. Neben der zeitgemäßen und klimaangepassten Neugestaltung der Fußgängerzone ist auch die Aufwertung und die Stärkung der identitätsstiftenden Plätze Burg und Hagen in der Innenstadt Teil der Aufgabenstellung. Zudem soll der Bereich Hinterhof Poststraße neu entwickelt und als Aufenthaltsbereich aufgewertet werden. Für den insgesamt ca. 12.900 m² großen Bereich sind die Nettoherstellungskosten auf ca. 4,2 Mio. EUR (Stand 08/2024) geschätzt. ||||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichter:innen: Herr Prof. Dr. Bochnig, Landschaftsarchitekt; Frau Rabe, Landschaftsarchitektin; Herr Prof. Sachse, Landschaftsarchitekt; Frau Prof. Dr. Backhaus, Landschaftsarchitektin; Frau Bimberg, Landschaftsarchitektin | Stellvertretende Fachpreisrichter:innen: Frau Frenz-Römer, Landschaftsarchitektin; Herr Bendfeldt, Landschaftsarchitekt | Stimmberechtigte Sachpreisrichter:innen: Herr Brockmann, Bürgermeister; Herr Tödter, CDU; Herr Klatt, SPD; Frau Prill, BU/FDP | Stellvertretende Sachpreisrichter:innen: Herr Lemke, Erster Stadtrat; Herr Wrigge, CDU; Herr Kaçar, SPD; Herr Grimkowski-Seiler, BU/FDP ||||| Preise und Anerkennungen: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 44.600,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 40 HOAI 2021 (Honorarzone IV) ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: vorgesehen: 1. Preis: 17.840,00 EUR; 2. Preis: 13.380,00 EUR; 3. Preis: 8.920,00 EUR Anerkennungen: 4.460,00 EUR; Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

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