Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Die Maßnahme muss die Aktivierung der Teilnehmenden unterstützen bzw. deren Eingliederungsaussichten verbessern. Weiterhin sollen die Eigenbemühungen der Teilnehmenden gefordert und gefördert sowie eine nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative erreicht werden. Die Maßnahme dauert zwischen einer und drei Wochen und beinhaltet folgende Module/ Inhalte: Basismodul - Einführung - Erhebung und Aktualisierung der berufsrelevanten und persönlichen Daten - Profiling - Arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen - Aktivierung - Gesundheitsorientierung - Feedback Aufbaumodul "Herstellung Wettbewerbsfähigkeit" - Erhebung von formellen Fertigkeiten und Kenntnissen sowie sozialer Kompetenzen - Formelle Qualifikation - Arbeits- und Sozialverhalten - Coaching und Beratung - Motivation / Aktivierung - Berufsorientierung - Bewerbungsrelevante EDV - Kommunikation im Beruf und Business-Knigge Aufbaumodul "Herstellung Prozessfähigkeit" - Erhebung der Rahmenbedingungen sowie Lösungsansätze aufzeigen - Alltagsmanagement - Lebenspraktische Kompetenzen - Mitwirkung in der Fallsteuerung Modul für ukrainische Geflüchtete - Einführung - Erhebung und Aktualisierung der berufsrelevanten und persönlichen Daten - Profiling - Arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen - Aktivierung - Gesundheitsorientierung - Fachliche und persönliche Kompetenzen In jedem Modul wird zusätzlich ein Einzelgespräch angeboten.
Zielgruppe sind i. d. R. erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt haben und als noch nicht integrationsnah eingestuft werden. Eine Zuweisung erfolgt nach erfolgter Erstberatung durch den Bedarfsträger. Zu dieser Zielgruppe gehören auch die ukrainischen Flüchtlinge, die einen Anspruch auf SGB II Leistungen haben. Eine Teilnahme an dieser Maßnahme soll die integrative Betreuung der Flüchtlinge aus der Ukraine neben der individuellen und persönlichen Begleitung durch den zuständigen Bedarfsträger unterstützen. Weiterhin können im Bedarfsfall Teilnehmende zugewiesen werden, bei denen keine ausreichende Datenlage existiert, z.B. - Bestandskunden ohne Profiling, - erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in eine bestehende Bedarfsgemeinschaft einziehen, - Zugezogene aus anderen Städten, die bereits vorher im SGB II Leistungsbezug standen. Die Teilnehmer werden für 5 Arbeitstage (Basismodul), 10 Arbeitstage (Modul für geflüchtete Ukrainer) oder 15 Arbeitstage (Basismodul mit 5 Arbeitstagen plus eins der beiden Aufbaumodule mit 10 Arbeitstagen) zugewiesen. Die Teilnahme an einem der beiden Aufbaumodule setzt die Teilnahme an dem einwöchigen Basismodul voraus. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich in Teilzeit für 21 Wochenstunden inkl. einem einstündigem Einzelcoaching. Grundsätzlich ist es vorgesehen, dass alle Teilnehmenden dem Basismodul sowie einem der beiden Aufbaumodule zugewiesen werden. Teilnehmende mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit hingegen werden nur am Basismodul teilnehmen. Bei Zuweisung in das Modul für ukrainische Geflüchtete erfolgt keine vorherige Teilnahme am Basismodul und auch keine Teilnahme am Aufbaumodul. Es sind 750 Eintritte in das Basismodul geplant sowie 390 Eintritte für geflüchtete Ukrainer.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.