Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI und Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI
Die Grundstücksfläche liegt in Kiel-Wellsee am nordwestlichen Siedlungsrand des in den 1990er Jahren realisierten 3. Bauabschnitts der Entwicklungsmaßnahme Wellsee. Die südlich angrenzenden Flächen sind mit 3- bis 4-geschossigen Mehrfamilienhäusern bebaut, die nördlich und östlich angrenzenden Flächen wurden im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen zur damaligen Siedlungsentwicklung als Grünzug für das Wohngebiet Wellsee angelegt. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist ca. 1.153 qm groß und fällt um ca. 2-3 m nach Norden ab. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 670 (Rechtskraft: 08.12.1994) in einem allgemeinen Wohngebiet. I. Anforderungen an Planung Die vorliegende und bereits genehmigte Planung sieht ein Wohngebäude mit 20 Wohneinheiten vor, die aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein finanziert und gefördert werden. Vorgesehen ist ein in die Hanglage geschobener Massivbau mit einer nord-östlich ausgerichteten Wohnung im Gartengeschoss. Darüber erstrecken sich vier Vollgeschosse sowie ein Dachgeschoss unter einem geneigten Dach. Die Wärmeversorgung ist durch die Fernwärme der Stadtwerke Kiel vorgesehen. Das Bauvorhaben zeichnet sich durch barrierefreie, ebenerdige Zugänge aus, inklusive eines Aufzugs, der uneingeschränkten Zugang in die Obergeschoße ermöglicht. Die Stellplätze entsprechen den Anforderungen des sozialen Wohnungsbaus mit dem dafür anzuwendenden Stellplatzschlüssel. Die Erschließung und die Rettungswege sind ausschließlich von der Vorderseite des Gebäudes ohne Umfahrung des Gebäudes geplant. Die Unterlagen des Bauantrags liegen als Informationsunterlagen diesem Verfahren bei. Die Gesamtkosten der KG 200-600 wurden in der Aufstellung eines Kostenrahmens mit rund 4,7 Mio € veranschlagt. Die KG 300 + 400 sind mit ca. 4,3 Mio € beziffert. Die Leistungen der Objektplanung Freianlagen umfassen nach jetzigem Kenntnisstand die Grundleistungen für LPH 1-9 nach § 39HOAI Teil 3, Abschnitt 2. Die Stufenweise Beauftragung ist zu berücksichtigen. Im Rahmen der Objektplanung sind ebenfalls Leistungsanteile der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Teil 3, Abschnitt 4 für die Umsetzung der Verkehrsanlagen des Parkens auf dem Grundstück für LPH 1-9 zu übernehmen. Ergänzend erfolgt die Abfrage besonderer Leistungen gemäß HOAI, sowie die Aufstellung eines Stundenkontingents multipliziert mit Ihren Stundensätzen, sowie einen Ansatz für Nebenkosten.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.