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Projekt-ID: #TWHB-2026

Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter Rothenbergen in Edelstahlbauweise

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24.07.26 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand der Beschaffung sind die Planungsleistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerk, Freianlagen). Klarstellung zur Technischen Ausrüstung: Die Dimensionierung und Planung der rein verfahrenstechnischen Maschinentechnik (Verrohrung, Pumpen, Reinigungseinheiten, UV-Desinfektionsanlage) ist als integraler Bestandteil der Objektplanung zwingend mitzuplanen und zu kalkulieren. Ausdrücklich von dieser Vergabe ausgeschlossen ist lediglich die fachspezifische Planung der Elektro-, EMSR- und SCADA-Technik (Anlagensteuerung und Leitwartenanbindung).

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Projektgegenstand und Bauaufgabe Gegenstand der Beschaffung sind die vollumfänglichen Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Trinkwasserhochbehälters (TWHB) Rothenbergen. Ziel der Planung ist die Errichtung eines TWHB mit einem Nutzvolumen von ca. 1.300 m³ (ausgeführt als 2-Kammer-Systembehälter zu je 650 m³). Das Bauwerk ist zwingend in modularer Edelstahlbauweise zu planen und in einem oberirdischen Hüllbauwerk (Halle) unterzubringen. Um kostenintensive Netz- und Druckzonenanpassungen im Versorgungsbereich der Gemeinde Gründau zu vermeiden, muss das hydraulische Höhenniveau (Wasserspiegel) des Neubaus zwingend der Bestandshöhe entsprechen. Zu erbringende Planungsleistungen (Auftragsumfang) Aufgrund der technisch untrennbaren statisch-konstruktiven und wasserhygienischen Verschmelzung der Edelstahl-Behälterstatik mit der umschließenden Bauwerkshülle werden die folgenden Disziplinen zur Vermeidung von Haftungsschnittstellen ungeteilt als ein Gesamtpaket vergeben: • Objektplanung Ingenieurbauwerke (gem. §§ 41 ff. HOAI i.V.m. Anlage 12): Beauftragt werden sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9. Dies inkludiert zwingend die vollständige Auslegung und Planung der verfahrenstechnischen Maschinentechnik (Verrohrung, Maschinen, Pumpen, Reinigungseinheiten und UV-Desinfektionsanlage). Ebenso vollumfänglich enthalten sind sämtliche notwendigen Planungs-Grundleistungen für den Innenausbau (Bedienhaus/Rohrkeller), die fachgerechte Netzeinbindung (inkl. Umbauzuschlag für das Umlegen und Verlegen vorhandener Leitungen) sowie die Planung und Ausschreibung der notwendigen Ausstattung zum Ingenieurbauwerk. • Tragwerksplanung (gem. §§ 49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14): Beauftragt werden für das Hüllbauwerk (Halle) und die Behältergründung alle notwendigen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6. • Freianlagenplanung (gem. §§ 38 ff. HOAI i.V.m. Anlage 11): Beauftragt werden alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für die Freianlagen. Dies inkludiert vollumfänglich die standortbezogene Entwässerungsplanung und eine lückenlose Entwässerungsberechnung. Besondere Leistungspflichten in der Bauausführung und Objektbetreuung Um ein Höchstmaß an Ausführungsqualität und Kostensicherheit für die Gemeinde Gründau zu garantieren, sind folgende Überwachungs- und Prüfpflichten zwingend vom Planungsbüro zu erbringen und in das Honorarangebot einzukalkulieren: • Vollumfängliches Nachtragsmanagement (detailliertes Prüfen sowie Bewerten der Berechtigung von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach). • Lückenlose Aufmaß-Prüfung und Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachtechnischer Hinsicht. • Aktive Mitwirkung bei der Abnahme sowie bei der Überwachung der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage (Sicherstellung der Schnittstellenkoordination von Bau, Edelstahl und Verfahrenstechnik). • Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. • Ergänzend zur Grundleistung der LPH 8 (Bauoberleitung) wird die Besondere Leistung "Örtliche Bauüberwachung" vereinbart. Für den gemeinsamen Projekterfolg ist eine physische Präsenz vor Ort für folgende Maßnahmen vorgesehen: Durchführung der Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Laufende Bauüberwachung vor Ort zur Sicherung der Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung, Engmaschige Montagekontrolle im Bereich der Edelstahl- und Verfahrenstechnik. Bitte kalkulieren Sie den entsprechenden Personalaufwand für diese Aufgaben fest in Ihr Honorarangebot ein.

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