Projekt-ID: #BUEWM-11_2025

Freiraumplanerischer Realisierungs- und verkehrsplanerischer Ideenwettbewerb Neugestaltung Marktplatz in Bürgel. Das Wettbewerbsverfahren nach RPW 2013 ist einphasig.

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Projektbeschreibung

Die Stadt Bürgel beabsichtigt, entsprechend der im Städtebaulichen Rahmenplan und den, in Vorbereitung des Wettbewerbs, aktuell formulierten Zielen, den in der Stadt Bürgel, OT Bürgel, befindlichen Marktplatz grundlegend neu zu gestalten. Gleichzeitig soll das denkmalgeschützte Ensemble im Herzen der kleinen Landstadt erhalten werden. Dabei stellt die, durch das Wettbewerbsgebiet verlaufende Bundesstraße B7 eine erhebliche verkehrliche Herausforderung dar, die innovative und sensible Lösungen erfordert, um sowohl die Funktionalität als auch eine hohe Aufenthaltsqualität des Platzes sicherzustellen. Die Bundesstraße soll nicht aus dem Platzbereich verlegt, sondern in Verlauf und Breite optimiert werden. Erwartet wird eine zukunftsorientierte Verkehrsplanung, die den Fußgänger-, Rad- und öffentlichen Nahverkehr, ebenso wie den ruhenden Verkehr, in Einklang bringt und eine barrierefreie Nutzung ermöglicht. Aspekte des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sollten in die Planung einfließen, um einen resilienten und zukunftsweisenden Stadtraum zu schaffen. Besonders wichtig ist es, dass die Neugestaltung mit einer Stärkung der Identifikation der Bürger mit ihrer Innenstadt einhergeht und auf breite Akzeptanz in der Bevölkerung stößt. Wegen der besonderen Bedeutung des Platzes für seine Bewohner und Gäste der Keramikstadt Bürgel sollen mittels eines interdisziplinären Planungswettbewerbs mit den Mitteln der Freiraum- und Verkehrs- bzw. Straßenplanung nach dem besten Lösungsvorschlag gesucht werden.Die Wettbewerbsergebnisse bilden die Grundlage für die bauliche Realisierung des Projekts. Dieses soll im Rahmen des Städtebauförderprogramms - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - gefördert werden. Die Lösungsvorschläge sollen daher das Ziel eines lebendigen Zentrums, den Erhalt und die Entwicklung des Stadt- und Ortskerns verfolgen.Die Fläche des Wettbewerbsgebietes untergliedert sich in den Platzbereich, mit einer Fläche von ca. 5.200 m² und die Bundesstraße B7, mit einer Fläche von ca. 1.240 m². Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme werden, nach derzeitiger Einschätzung, mit ca. 2.5 Mio EURO Brutto geplant. Zunächst wird das Auftragsversprechen für den Realisierungsteil - den Marktplatz - gegeben, der als Freianlage bauabschnittsweise umgesetzt werden soll. Über die weitere Verfahrensweise zum Ideenteil, dem grundhaften Ausbau der Bundesstraße B7, setzt sich die Stadt Bürgel mit dem zuständigen Amt ins Benehmen.Termine:Rückfragen bis zum 10.12.2025Kolloquium, am 15.12.2025, 13:30 in BürgelAbgabe der Wettbewerbsarbeiten bis zum 23.02.2026Preisgerichtssitzung am 25.03./26.03.2025Preisverleihung/Ausstellungseröffnung am 15.04.2026Ausstellung vom 15. bis 29.04.2026

Lose

1 Los

Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, den Gewinner für den Realisierungsteil mit weiteren Leistungen gemäß § 39 HOAI (Objektplanung Freianlagen) stufenweise (Stufe1: Leistungsphasen 1 bis 4, Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 6, Stufe 3: Leistungsphasen 7 bis 9) zu beauftragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe verwirklicht wird und sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.Die Beauftragung von Leistungen ab Leistungsphase 5 steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der beantragten Zuwendung aus Mitteln des Städtebauförderprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren / Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne und dass der Ausloberin die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.Es ist beabsichtigt, im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren zunächst mit dem Gewinner ein Vergabegespräch zu führen, vorausgesetzt, dass dieser die Eignungskriterien erfüllt. Sollte ein Preisträger die Eignungskriterien nicht erfüllen, so ist er berechtigt, seine Eignungskriterien durch Eignungsleihe zu erfüllen. Federführend bleibt dabei der Landschaftsarchitekt.Sollte das Vergabegespräch nicht zum Erfolg führen, so wird die Ausloberin mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren gemäß VgV durchführen, unter angemessener Würdigung der Rangfolge ihrer Preise.Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Umsetzung soll voraussichtlich in Bauabschnitten erfolgen.

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