Der Landkreis München betreibt eine Feuerwehreinsatzzentrale, die, bedingt durch die Lage im Ballungsraum München, eine der mit den meisten aufgeschalteten Brandmeldeanlagen in Bayern ist. Im Rahmen des derzeit bestehenden Konzessions-vertrags für Alarmübertragungsanlagen („AüA“) betreibt der Konzes-sionär eine Alarmempfangsstelle („AES“) für Brandmeldeanlagen ( „BMA“) auf die aktuell rund 1300 BMA aufgeschaltet sind. Der Bieter/Konzessionär wird Grundversorger der neuen AüA für BMA gem. DIN EN 50136 im regionalen Zuständigkeitsgebiet der Alarm-/Interventionsdienststelle des LK München. Er wird zu diesem Zweck eine AüA errichten und betreiben und Übertragungseinrichtungen („ÜE“) im erforderlichen Umfang und nach Bedarf installieren. Hierzu stellt der Bieter/Konzessionär sicher, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine funktionstüchtige AüA für BMA installiert ist. Der bestehende Konzessionsvertrag endet und der neue Konzessionsvertrag beginnt mit der Inbetriebnahme der neuen Alarmübertragungsanlage (AüA) inkl. Schnittstelle zum Einsatzleitsystem. Zu diesem Zeitpunkt startet die Migrationsphase in der, der Bieter/Konzessionär alle bestehenden Brandmeldeanlagen sukzessiv auf die neue AÜA übernimmt. Der bisherige Konzessionär betreibt die vorhandenen Anlagen so lange weiter, bis die Umstellung der bestehenden Aufschaltungen abgeschlossen ist. Nähere Einzelheiten zu den wesentlichen Leistungsbestandteilen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Landkreis München betreibt eine Feuerwehreinsatzzentrale, die, bedingt durch die Lage im Ballungsraum München, eine der mit den meisten aufgeschalteten Brandmeldeanlagen in Bayern ist. Im Rahmen des derzeit bestehenden Konzessions-vertrags für Alarmübertragungsanlagen („AüA“) betreibt der Konzes-sionär eine Alarmempfangsstelle („AES“) für Brandmeldeanlagen ( „BMA“) auf die aktuell rund 1300 BMA aufgeschaltet sind. Der Bieter/Konzessionär wird Grundversorger der neuen AüA für BMA gem. DIN EN 50136 im regionalen Zuständigkeitsgebiet der Alarm-/Interventionsdienststelle des LK München. Er wird zu diesem Zweck eine AüA errichten und betreiben und Übertragungseinrichtungen („ÜE“) im erforderlichen Umfang und nach Bedarf installieren. Hierzu stellt der Bieter/Konzessionär sicher, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine funktionstüchtige AüA für BMA installiert ist. Der bestehende Konzessionsvertrag endet und der neue Konzessionsvertrag beginnt mit der Inbetriebnahme der neuen Alarmübertragungsanlage (AüA) inkl. Schnittstelle zum Einsatzleitsystem. Zu diesem Zeitpunkt startet die Migrationsphase in der, der Bieter/Konzessionär alle bestehenden Brandmeldeanlagen sukzessiv auf die neue AÜA übernimmt. Der bisherige Konzessionär betreibt die vorhandenen Anlagen so lange weiter, bis die Umstellung der bestehenden Aufschaltungen abgeschlossen ist. Nähere Einzelheiten zu den wesentlichen Leistungsbestandteilen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.