Freisportanlage Wackersberger Straße, Sportbetriebsgebäude und Vereinsgaststätte, Abbruch und Neubau; Gewerk: Schadstoffentsorgungsleistungen, Entsorgung von belasteten Haufwerken
Material zur Entsorgung, Bereitstellungsfläche Das Aushubmaterial ist in insgesamt 21 Haufwerksmieten bis max. 450 m³ auf dem südöstlichen Teil des Baufeldes zur Entsorgung bereitgestellt. Die Bodenhaufwerke lagern dem Kunstrasen- Sportplatzbelag auf. Zur Deklaration der Aushubmaterialien wurden bereits aushubbegleitend Deklarationsuntersuchungen durchgeführt. Die Analyseergebnisse sowie die Berichte zur Deklaration der einzelnen Aushubchargen sind der Anlage 3 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. -- Das Aushubmaterial umfasst folgende Materialien: - Oberboden mit wechselnden Anteilen an mineralischen Fremdstoffen (Bauschutt zwischen 5 und 15%, organische Fremdstoffe (Wurzeln, Grasnarbe) bis ca. 5%, vereinzelt Störstoffe (Kunststoff <1%, Metallteile <1%), die aufgrund der PAK- und KW-Konzentzrationen sowie dem Glühverlust der Deponiklasse DK I (DK 1) bzw. DK II (DK 2) zuzuordnen sind - Boden aus anthropogener Auffüllung mit wechselnden Anteilen an mineralischen Fremdbestandteilen in der Größenordnung zwischen ca. 5 und ca. 25% als Baushuttkomponenten (Ziegel- und Betonbruch), Asche und Schlacke in Anteilen bis ca. 5% sowie Asphaltbruchstücke, Teerreste und Teerpappenstücke in Anteilen bis maximal ca. 10%. Die Deklarationsuntersuchungen ergaben hierbei Einstufungen in folgenden Größenordnungen: - Verwertung / Entsorgung von ca. 120 t Boden mit Fremdstoffanteil <10% Zuordnungswert LVGBT Z1.2 - Entsorgung von ca. 324 t Oberboden mit mineral. Fremdstoffanteil <10%, Deponieklasse DK I (DK1) - Entsorgung von ca. 180 t Oberboden mit mineral. Fremdstoffanteil >10%, Deponieklasse DK II (DK2) - Entsorgung von ca. 2.450 t Boden mit Fremdstoffanteil >10%, Deponieklasse DK I (DK1) - Entsorgung von ca. 450 t Boden mit Fremdstoffanteil <10%, Deponieklasse DK I (DK1) - Entsorgung von ca. 4.230 t Boden mit Fremdstoffanteil >10%, Deponieklasse DK II (DK2) - Entsorgung von ca. 324 t Boden mit Fremdstoffanteil >10%, Deponieklasse DK II (DK2) als gefährlicher Abfall - Entsorgung von ca. 450 t Boden mit Fremdstoffanteil >10%, Deponieklasse DK III (DK3) als gefährlicher Abfall Die Einstufung der Auffüllungsmaterialien (Boden-Bauschutt-Gemische) folgt dem Mitteilungsblatt des Forum Abfalleinstufung "Einstufung von Boden-Bauschutt-Gemischen" von Juni 2024: Beträgt der Anteil des Bauschutts im Gemisch maximal 50 Vol.-% (inklusive der Fremdbestandteile), soll das Gemisch als „Boden und Steine“ eingestuft werden. Hierfür sollen die AVV-Schlüssel 17 05 03* (Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten) oder 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen) verwendet werden. Im Bundesanzeiger werden für Bodenaushub mit mineralischen Fremdanteilen über 10% die AVV Nummern 17 01 07 (Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen) bzw. AVV 17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten. Spezielle Regelungen des Bodenschutzrechts bleiben unberührt.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.