Projekt-ID: #AZV-MU-145-25-1

Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben und Bad Tennstedt

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Projektbeschreibung

Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben und Bad Tennstedt

Lose

2 Lose

Die ausgeschriebenen Leistungen im Los 1 umfassen: Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben Es hat also eine fachgerechte Klärschlammentsorgung für die o.g. Kläranlagen stattzufinden, entweder als regelmäßige Übernahme, Transport und Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus oder alternativ als ausschließlich thermische Verwertung (inklusive Übernahme und Transport) des entwässerten Klärschlamms in einer vom Bieter verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage. Der Bieter hat im Angebotsformblatt verbindlich anzugeben, ob er entweder - eine Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus mit einer ausnahmsweise thermischen Verwertung bei Grenzwertüberschreitungen durchführt oder - aber eine ausschließlich thermische Verwertung praktiziert. Sollte der Bieter für ersteres optieren, muss er bei Überschreitung einschlägiger Grenzwerte der Klärschlammverordnung und Düngemittelverordnung, eine thermische Verwertung (inklusive Übernahme und Transport) des entwässerten Klärschlamms in einer von ihm verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage durchführen. In diesem Fall erhält er dann für die thermische Verwertung eine Zulage, die bei dem Zuschlagskriterium „Preis“ angemessen gewichtet wird.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2028

Die ausgeschriebenen Leistungen im Los 2 umfassen: Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Bad Tennstedt Es hat also eine fachgerechte Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Bad Tennstedt stattzufinden, entweder als regelmäßige Übernahme, Transport und Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus oder alternativ als ausschließlich thermische Verwertung (inklusive Übernahme und Transport) des entwässerten Klärschlamms in einer vom Bieter verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage. Der Bieter hat im Angebotsformblatt verbindlich anzugeben, ob er entweder - eine Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus mit einer ausnahmsweise thermischen Verwertung bei Grenzwertüberschreitungen durchführt oder - aber eine ausschließlich thermische Verwertung praktiziert. Sollte der Bieter für ersteres optieren, muss er bei Überschreitung einschlägiger Grenzwerte der Klärschlammverordnung und Düngemittelverordnung, eine thermische Verwertung (inklusive Übernahme und Transport) des entwässerten Klärschlamms in einer von ihm verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage durchführen. In diesem Fall erhält er dann für die thermische Verwertung eine Zulage. (Die Zulage wird bei dem Zuschlagskriterium „Preis“ angemessen gewichtet.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2028

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