Es werden für den Ersatz von vorhandenen aber abgängigen ballistischen Einschubplatten, 12616 Stück neue ballistische Einschubplatten benötigt.
Die ballistischen Platten müssen die durchschusshemmenden Eigenschaften von Körperschutzmaterial in der Stand-Alone-Trageweise entsprechend der Prüfstufe VPAM 6 erfüllen. Folgende Prüfrichtlinien sind hierbei verbindlich: VPAM APR-2006, Stand 12.05.2010, bzw. Richtlinie VPAM BSW-2006, Stand 5-2009, oder jeweils mit neuestem Stand. Ein zusätzlicher dreifacher Sonderbeschuss aus einem Gewehr mit Kaliber 7,62 x 51 mm (Vollmantel, Spitzkopfgeschoss, Weichkern) im Beschusswinkel von 90 Grad darf zu keinem Durchschuss führen, sodass die Prüfnorm VPAM 6+ erreicht wird. Die ballistischen Platten müssen aus einem technischen, hochfesten, gewichtsoptimierten Kunststoff bestehen und sind im Standardzuschnitt SAPI M gefertigt. Die Platten müssen in die bereits vorhandenen Plattenträger passen, dürfen als Einzelplatte ein Gewicht von 1.100 Gramm nicht überschreiten und haben ein zulässiges Flächengewicht von max. 14,9 Kilogramm pro Quadratmeter. Die Platten werden zentrale in Braunschweig angeliefert.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.