Der Landkreis Freising plant für das Josef-Hofmiller-Gymnasium den Neubau einer Schulerweiterung mit 8 Fachräumen und Lehrerbereich, sowie den Neubau einer Dreifach Sporthalle und die Neuerrichtung der Außensportfläche. Im Rahmen der im Jahr 2024/2025 erstellten Machbarkeitsstudie (Vergabeunterlage D – D.2.) wurden vier mögliche Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden, dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert werden soll. Zur Visualisierung des Schulgebäudes und der in der Machbarkeitsstudie betrachteten Varianten beachten Sie bitte die beigefügte Pläne (Vergabeunterlage D - D.3. bis D.14.) Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplans wird von der Stadt Freising geführt. Die Mitwirkung an der Erstellung des Bebauungsplans in der Form der Überwachung der Planer des Auftraggebers (vor allem Freianlagenplaner und Objektplanung) hinsichtlich Ihrer Mitarbeit bzw. der Zuarbeit an die Stadt Freising sowie den Erstellern des Bebauungsplans ist jedoch ausdrücklich Gegenstand der Leistungen dieses Vertrags. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die ausgeschriebene Projektsteuerungsleistung betrifft auch die Steuerung der für die Baufeldfreimachung notwendigen Abbrucharbeiten des Gebäudeteils „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten. Dieser Abbruch (nach Zeitplan: 3. Quartal 2027) findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus (2. Quartal 2028) statt. Für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Abbruch ist eine gesonderte Abrechnung zu erstellen. Der Abbruch sowie der Neubau sind bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Für die Baumaßnahme sollen jedenfalls Fördermittel der Schulbauförderung abgerufen werden, ggf. auch Fördermittel gemäß QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude).
Beschafft werden Leistungen der Projektsteuerung nach dem Leistungsbild der AHO, § 2 AHO Schriftenreihe, Heft 9, Stand Mai 2025 für die Projektstufen 1-5 und Handlungsbereiche A-E . Maßgeblich für die Kalkulation des Angebots und die zu erbringende Leistung ist das im Vertrag beschriebene Leistungsbild. Soweit der Vertrag auf die AHO, § 2 AHO Schriftenreihe, Heft 9, Stand Mai 2025 verweist, ist das in der AHO beschriebene Leistungsbild jedoch nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen nebst Anlagen (Vergabeunterlage D. 1. nebst Anlagen) Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Projektstufe 1 gemäß beigefügtem Projektsteuerungsvertrag (Vergabeunterlage D. 1.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Projektstufen und/oder Handlungsbereiche– ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.