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Projekt-ID: #OV251001RX01

Rahmenvereinbarung über Tiefbauleistungen und Elektromontagen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg

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04.03.26 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Bau- und Elektromontageleistungen, die im Zusammenhang mit Lichtsignalanlagen und Beleuchtungsanlagen in Hamburg stehen. Im Auftrage von Hamburg Verkehrsanlagen GmbH sind auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Stellen, Auswechseln, Demontieren von diversen Stahlmasten (Höhe 2,4m bis 16m), Fundamenten, Kunststoffschränken sowie montieren/demontieren von Signalgebern, Anforderungstastern und Leuchten sowie dazugehörigen Anbauteilen von Lichtsignal- und Beleuchtungsanlagen, inkl. Kabellegungs- und -montagearbeiten, Oberflächenwiederherstellung, Koordination von Absperrmaßnahmen, Durchführung von Transportleistungen sowie Asphaltentsorgung auf dem gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Weitere Informationen sind den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.

Lose

2 Lose

Der Auftraggeber beabsichtigt die Gesamtleistung in zwei Fachlose (1. BEL/LSA; 2. BEL) mit insgesamt 9 Teillose aufzuteilen und diese auf mehrere Auftragnehmer in Rahmenverträgen zu beauftragen. Fachlos 1: Tiefbauleistung komplett (Beleuchtungs-/Lichtsignalanlagen) - aufgeteilt in 6 gleiche Teillose - bis zu 3 Rahmenvertragspartner - Zuschlagslimitierung auf maximal 4 Teillose pro AN Los 2: Tiefbauleistung Beleuchtung - aufgeteilt in 3 gleiche Teillose - bis zu 3 Rahmenvertragspartner - Zuschlagslimitierung auf max. 2 Teillose pro AN Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt gemäß den rahmenvertraglichen Regelungen, durch gesonderten Einzelabruf ohne das hierauf ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers besteht. Weitere Informationen sind Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenverträge haben eine Laufzeit ab 15.05.2026 bis zum 31.05.2027 und kann durch den Auftraggeber optional dreimalig, um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertragspartner wird anhand der Wertungskriterien ausgewählt. Bei den Mengenangaben im Leistungsverzeichnis handelt es sich um Erfahrungswerte und nicht um verbindliche Abnahmemengen. Je nach Entwicklung der Beauftragungslage kann es zu Verschiebungen der Mengen innerhalb der Ordnungszahlen kommen. Die Mengenangaben dienen als Anhaltspunkt für ein zu erwartendes Auftragsvolumen und zur Angebotskalkulation. Die tatsächlich beauftragten Mengen können über die Mengenangaben hinausgehen oder dahinter zurückbleiben. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen verpflichten nicht zum Abruf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer im Rahmen dieses zu schließenden Rahmenvertrags keine kontinuierliche Auslastung der Kapazitäten zu. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber beabsichtigt die Gesamtleistung in zwei Fachlose (1. BEL/LSA; 2. BEL) mit insgesamt 9 Teillose aufzuteilen und diese auf mehrere Auftragnehmer in Rahmenverträgen zu beauftragen. Fachlos 1: Tiefbauleistung komplett (Beleuchtungs-/Lichtsignalanlagen) - aufgeteilt in 6 gleiche Teillose - bis zu 3 Rahmenvertragspartner - Zuschlagslimitierung auf maximal 4 Teillose pro AN Los 2: Tiefbauleistung Beleuchtung - aufgeteilt in 3 gleiche Teillose - bis zu 3 Rahmenvertragspartner - Zuschlagslimitierung auf max. 2 Teillose pro AN Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt gemäß den rahmenvertraglichen Regelungen, durch gesonderten Einzelabruf ohne das hierauf ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers besteht. Weitere Informationen sind Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenverträge haben eine Laufzeit ab 15.05.2026 bis zum 31.05.2027 und kann durch den Auftraggeber optional dreimalig, um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertragspartner wird anhand der Wertungskriterien ausgewählt. Bei den Mengenangaben im Leistungsverzeichnis handelt es sich um Erfahrungswerte und nicht um verbindliche Abnahmemengen. Je nach Entwicklung der Beauftragungslage kann es zu Verschiebungen der Mengen innerhalb der Ordnungszahlen kommen. Die Mengenangaben dienen als Anhaltspunkt für ein zu erwartendes Auftragsvolumen und zur Angebotskalkulation. Die tatsächlich beauftragten Mengen können über die Mengenangaben hinausgehen oder dahinter zurückbleiben. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen verpflichten nicht zum Abruf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer im Rahmen dieses zu schließenden Rahmenvertrags keine kontinuierliche Auslastung der Kapazitäten zu. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

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