Der Projektträger (PT) soll das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bei der zielgerichteten und effizienten Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen im Bereich der Förderung der internationalen Mobilität von Forschenden und Studierenden, der Internationalisierung von Hochschulen in Deutschland sowie der europäischen Zusammenarbeit unterstützen. Die im Bereich der Internationalen Forschermobilität anfallenden Aufgaben der „Deutschen Koordinierungsstelle für Internationale Forschermobilität“ umfassen die „Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen“ (NKS MSC)“ sowie die „Nationale Koordinierungsstelle Deutschland zur Information und Beratung für international mobile Forschende (EURAXESS)“. Ziel der Tätigkeit der Deutschen Koordi-nierungsstelle für internationale Forschermobilität ist, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschender und Einrichtungen in den EU-Mobilitätsprogrammen sicherzustellen sowie nach Maßgabe der Beauftragung eine optimale Durchführung und Mitgestaltung der Programme im Bundesinteresse zu gewährleisten. Weitere Unterstützungsaufgaben ergeben sich u.a. aus der Umsetzung des Europäischen Forschungsrahmenprogramms, der Umsetzung der Bund-Länder-Strategie zur Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024-2034) sowie der Begleitung des im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten „1.000 Köpfe-Plus-Programms“. Mit der im Juli 2025 begonnenen Umsetzung des 1.000 Köpfe-Plus-Programms wird international mobilen Forschenden ein sicherer Hafen sowie Maßnahmen auf der Ebene der Bundesländer als auch auf europäischer Ebene erforderlich, um Synergien mit den vorhandenen und noch auszugestaltenden europäischen Maßnahmen (bspw. „Choose Europe for Science“) für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu nutzen.
Der Projektträger (PT) soll das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bei der zielgerichteten und effizienten Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen im Bereich der Förderung der internationalen Mobilität von Forschenden und Studierenden, der Internationalisierung von Hochschulen in Deutschland sowie der europäischen Zusammenarbeit unterstützen. Die im Bereich der Internationalen Forschermobilität anfallenden Aufgaben der „Deutschen Koordinierungsstelle für Internationale Forschermobilität“ umfassen die „Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen“ (NKS MSC)“ sowie die „Nationale Koordinierungsstelle Deutschland zur Information und Beratung für international mobile Forschende (EURAXESS)“. Ziel der Tätigkeit der Deutschen Koordinierungsstelle für internationale Forschermobilität ist, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschender und Einrichtungen in den EU-Mobilitätsprogrammen sicherzustellen sowie nach Maßgabe der Beauftragung eine optimale Durchführung und Mitgestaltung der Programme im Bundesinteresse zu gewährleisten. Weitere Unterstützungsaufgaben ergeben sich u.a. aus der Umsetzung des Europäischen Forschungsrahmenprogramms, der Umsetzung der Bund-Länder-Strategie zur Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024-2034) sowie der Begleitung des im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten „1.000 Köpfe-Plus-Programms“. Mit der im Juli 2025 begonnenen Umsetzung des 1.000 Köpfe-Plus-Programms wird international mobilen Forschenden ein sicherer Hafen sowie eine Karriereperspektive im deutschen Wissenschaftssystem geboten. Im Zuge der Umsetzung des Programms und dessen Begleitung ist eine enge Abstimmung mit Maßnahmen auf der Ebene der Bundesländer als auch auf europäischer Ebene er-forderlich, um Synergien mit den vorhandenen und noch auszugestaltenden europäischen Maßnahmen (bspw. „Choose Europe for Science“) für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu nutzen.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.