Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens drei (3) Rahmenvereinbarungen über die Lieferung und Wartung von Gebläseatemschutzausrüstung sowie Schulungsmaßnahme "Ausbildende für Filtergeräte" für die Polizei NRW abzuschließen. Die Ausschreibung erfolgt in drei (3) Losen.
Im Zuge des Loses 1 soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Gebläseatemschutzausrüstung abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwei (2) mal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier (4) Jahren. Die Kreispolizeibehörden (KPB) der Polizei des Landes NRW verfügen bereits über Gebläseatemschutzausrüs-tungen, bestehend aus 178 Gebläsefiltergeräten und 176 Kopfteilen der Firma 3M (Stand 2024). Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung zu Los 1 werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Es wird geschätzt, dass pro Vertragsjahr 15 weitere Gebläsefiltergeräte (vgl. Kapitel B1, Ziffer 2.1) abgerufen werden. Als Höchstmenge kommen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung maximal 80 Stück Gebläsefilter-geräte in Betracht. Voraussichtlich werden während der Vertragslaufzeit die bereits vorhandenen Kopfteile (vgl. Kapitel B1, Ziffer 2.2) ausgetauscht und zusätzlich weitere 120 Kopfteile abgerufen. Als Höchstmenge kommen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung maximal 336 Stück Kopfteile in Betracht. Die Anzahl der benötigten Atemschutzschläuche (vgl. Kapitel B1, Ziffer 2.3), Adaptern (vgl. Ziffer 2.4) und Kontaminationsschutz (vgl. Ziffer 2.6) ist abhängig von der Weiterverwendbarkeit ggf. bereits vorhandener Komponenten, beträgt jedoch mindestens 60 Stück pro Komponente. Die Höchstmenge beträgt 236 Stück je Komponente über die gesamte Vertragslaufzeit. Des Weiteren wird geschätzt, dass pro Vertragsjahr ca. 1.250 Kombinations-Schraubfilterkartuschen für die Gebläseatemschutzausrüstungen benötigt werden. Die Höchstmenge beträgt 6.500 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Rahmenvereinbarung endet ohne, dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher ein-tritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungs-rechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Er-reichen der Höchstmengen.
Im Zuge des Loses 2 soll eine Rahmenvereinbarung über die normierte Wartung der Gebläseatemschutzausrüstung abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwei (2) mal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier (4) Jahren. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Pflicht-Wartung (gem. Herstellervorgaben) umfasst mindestens die bereits vorhandenen Gebläseatemschutzausrüstung der Firma 3M in den Kreispolizeibehörden (KPB), Stand 12/2024 178 Gebläsefiltergeräte, 176 Kopfteile, 175 Schläuche, sowie die zukünftig durch einzelne KPB zusätzlich beschafften Gebläseatemschutzausrüstungen. Somit kann sich die Anzahl der Ausrüstungskomponenten während der Vertragslaufzeit fortlaufend erhöhen. Es wird geschätzt, dass sich die Anzahl pro Vertragsjahr um weitere 15 Gebläseatemschutzausrüstungen erhöht. Die Pflicht-Wartungen erfolgen einmal pro Jahr, sodass über die Gesamtlaufzeit der Rah-menvereinbarung maximal 4 Wartungen durchgeführt werden.
Im Zuge des Loses 3 soll eine Rahmenvereinbarung über Schulungsmaßnahmen für Ausbildende für Filtergeräte nach DGUV 312-190 abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwei (2) mal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier (4) Jahren. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Es ist beabsichtigt, mindestens eine Schulung pro Vertragsjahr durchzuführen zu lassen. Die anzugebende Höchstmenge beläuft sich auf vier Schulungen pro Vertragsjahr.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.