Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download er-schlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 teilweise parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 4. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 4 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich: Los 4.1 Cluster 1 (Oberharmersbach, Mühlenbach, Schuttertal, Oberkirch, Oberwolfach, Ettenheim); Los 4.2 Cluster 2 (Nordrach, Bad Peterstal-Griesbach, Hornberg, Wolfach, Hausach); Los 4.3 Cluster 3 (Gutach, Fischerbach, Hofstetten, Steinach, Seelbach); Los 4.4 Cluster 4 (Ottenhöfen, Oppenau, Biberach, Hohberg); Los 4.5 Cluster 10 (Durbach). Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download erschlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 teilweise parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 4. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 4 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich: Los 4.1 Cluster 1 (Oberharmersbach, Mühlenbach, Schuttertal, Oberkirch, Oberwolfach, Ettenheim); Los 4.2 Cluster 2 (Nordrach, Bad Peterstal-Griesbach, Hornberg, Wolfach, Hausach); Los 4.3 Cluster 3 (Gutach, Fischerbach, Hofstetten, Steinach, Seelbach); Los 4.4 Cluster 4 (Ottenhöfen, Oppenau, Biberach, Hohberg); Los 4.5 Cluster 10 (Durbach). Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Einheitliche_Europaeische_Eigenerklaerung.rtf
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KEV 169 Info DSGVO.pdf
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FS-Eignungsleihe-BOKG-Netzbetrieb Phase 4 2026-06-03.docx
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FS-Teilnahmeantrag-BOKG-Netzbetrieb Phase 4 2026-06-03.docx
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._Förderbescheide_Phase 4_20260116
_FO╠ÊRDERBESCHEIDE_PHASE 4_20260116 • 212 B
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C3_FZB_Cluster3_Land_geschwärzt_20250507.pdf
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Übersicht Förderbescheide_Phase 4_20260108.xlsx
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Zusätzliche technische Anforderungen_BOKG_2026-05-13.pdf
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Zugangspunkte_Anbindung.xlsx
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Netzbetrieb_Adressen_Phase 4_gesamt.pdf
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Anlage Rechtsrahmen-Phase-4-2026-01-12.pdf
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Bewertungsmatrix V1.1_20260108.pdf
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Erläuterungen Pachtzins 20260513.pdf
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BWB-BOKG-Netzbetrieb-Phase 4-2026-06-03.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.