Vergabe von Leistungen für die Gebäudeplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Architektenleistungen, Leistungsphasen 1 – 9 (zunächst Stufenweise Beauftragung Leistungsphase 1 -3). Die Eichendorffschule, eine Grundschule, besteht aus zwei Gebäudeteilen. Sie wurde 1962 mit einer schuleigenen Sporthalle in Esslingen am Neckar auf dem Zollberg errichtet. In den Jahren 2002-2004 wurde die Grundschule kernsaniert. Eine Schadstoffuntersuchung im Jahr 2022 ergab, dass im Bestand die Gebäudesubstanz frei von Asbest, KMF, PCB und belasteten Holzschutzmitteln ist. Die Schule besteht aus Ziegel-Mauerwerk, Stahl- und Stahl-Betonstützen, Stahlbeton-Rippendecken und Mauerwerks- und Stahlbeton-Wänden und -decken und einem Vollwärmedämmverbundsystem. Das Dach ist eine Holzkonstruktion mit Ziegel-Deckung und PV-Modulen auf dem Süddach. Die Schule verfügt über einen Holzpellet-Heizkessel. Die GS Eichendorffschule ist baulich auf zwei Züge ausgerichtet und soll ab dem SJ 2028/29 in eine Ganztagsschule umgewandelt werden. Insgesamt wurden 235 SuS (Schülerinnen und Schüler) im vergangenen Schuljahr 2024/25 beschult. Hinzu kommt, dass an der GS Eichendorffschule keine Mensa und kein Aufzug vorhanden ist. Das Ziel der Erweiterung ist es, baulich die Voraussetzung zu schaffen, dauerhaft eine 2-zügige GS mit Zusatzklassen (VKL, Juniorklasse, ggf. ein Jahrgang mit 3 Eingangsklassen) unterzubringen. Alle Maßnahmen dienen dazu, den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung, umzusetzen. Explizit soll der Anbau/Neubau folgende Räumlichkeiten umfassen: Einen Speisesaal mit Anbindung zum Musiksaal, ein Lager für die Musikinstrumente, eine entsprechende Küche für die Mensa und alle damit in Zusammenhang stehenden Nebenräume (Stuhllager, Umkleide, Toiletten, Büro, Technik usw.). Zudem sollen im Anbau/Neubau 3 Klassenzimmer mit Differenzierungsfläche, eine Teamstation, ein Besprechungsraum, ein Ruheraum für Inklusion und ein Lehr- und Lernmittelraum. Um die Schule Barrierefrei zugängig zu machen soll zudem ein Außenaufzug für das Bestandsgebäude eingeplant werden. Wichtig ist, dass der Anbau/Neubau Brandschutztechnisch für sich alleine funktionieren muss, damit der Brandschutz des Bestandsgebäudes für sich bestehen bleiben kann. Die Bruttogesamtfläche wird auf rund 800 m² geschätzt. Der bisherige grob geschätzte Terminplan sieht folgendes vor: Vergabe der Planungsleistungen bis Anfang/Mitte 2026, Beginn Bauausführung Anfang 2027, Fertigstellung Juli 2029. Es wird zurzeit von Baukosten für die Kostengruppe 300 von ca. 0,752 Mio. EUR brutto und für die Kostengruppe 400 von ca. 1.128 Mio. EUR brutto ausgegangen. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch die Stadt Esslingen im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegebene Teilnahmeantrag zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens: Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Architekturbüro für die geplante Erweiterung der Eichendorffschule in Esslingen ermittelt werden. Die für die 2. Phase ausgewählten Bieter werden mit der Bearbeitung eines Lösungsvorschlags beauftragt. 2. Verfahrensablauf: Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. In der 1. Stufe bekunden Architekturbüros in einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen und nachzuweisen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Auftraggeberin behält sich eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV vor. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags genügt jedoch. Die Eignungskriterien gelten bei Bewerbergemeinschaften in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des /der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden zur Teilnahme an den Bietergesprächen eingeladen und erhalten entsprechende Unterlagen zur Erarbeitung von je eines Lösungsvorschlags mit Kostenrahmen bis zur 2. Ebene und zur Erstellung je eines Erstangebots. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird je Teilnehmer mit 3.000,00 Euro (Netto) entschädigt, sofern ein wertbares Angebot inkl. Lösungsvorschlag abgegeben wird. Das Ergebnis des Lösungsvorschlags ist unter anderem ein Zuschlagskriterium. Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen und der Lösungsvorschlag vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Beurteilung der Zuschlagskriterien erfolgt durch das Auftragsgremium. 3. Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch die Stadt Esslingen im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegebene Teilnahmeantrag zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.