Das Kolpinghaus im Ortsteil Freisen wurde von der Gemeinde Freisen von der örtlichen Katholischen Kirchengemeinde angekauft. Das Gebäude hat neben einer ehemaligen Gaststätte, einem kleineren Nebensaal, mehreren Aufenthaltsräumen, einer Küche, WC-Anlagen und Technikräumen einen großen Festsaal. Das Gebäude war und ist durch die dörfliche Bevölkerung und deren Vereine und Verbände bereits sehr gut frequentiert und hatte - trotz Eigentum der Kirche - bereits vorher den Charakter eines Dorfgemeinschaftshauses. Aus diesem Grund wurde das Gebäude von der Gemeinde Freisen gekauft. Aufgrund eines Reparaturstaus und zwecks Anpassung der Örtlichkeit an aktuelle Bauvorschriften ist eine Sanierung mit teilweisem Umbau geplant; in diesem Zuge wird auch die Außenanlage ertüchtigt und die Barrierefreiheit hergestellt. Diese Maßnahme ist durch das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz (MUKMAV) als "Dorfgemeinschaftshaus" förderfähig. Diesbezüglich gibt es auch bereits von Seiten des Fördergebers eine Zusage der besagten Förderfähigkeit. Nach der Vorentwurfs- und Entwurfsphase wurde der zwischen Nutzern und Gemeindeverwaltung vorab festgelegte endgültige Entwurfsvorschlag in einer Bürgerversammlung der Bevölkerung vorgestellt. Nach kleineren Anpassungen wurde anschließend die endgültige Fassung festgelegt und der Bauantrag eingereicht; die Baugenehmigung liegt inzwischen vor. Zwecks Zuschussbeantragung wird eine Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) benötigt. Hierfür ist die Beauftragung verschiedener Fachingenieure notwendig, um u. a. Kosten zu ermitteln. Es wurden bereits die Objektplanung in 2 Beauftragungsstufen (LPH 1 - 4) und das Brandschutzkonzept (LPH 1 - 4) beauftragt. Die Beauftragung der Haustechnik ELT und der Haustechnik HLS wird u. a. zur Kostenermittlung HU-Bau benötigt. Die Kosten der Statik wurden bisher durch den Objektplaner ermittelt. Das Kolpinghaus hat einen umbauten Raum von 4.959 m³ bei einer Grundfläche von rund 572 m²; es handelt sich um einen Massivbau. Es handelt sich weitestgehend um Bauen im Bestand. Näheres ist den Plänen zu entnehmen. Das Gebäude befindet sich inmitten der örtlichen Bebauung und die Zuwegung ist gesichert; es sind allerdings wenige Außenflächen vorhanden, was bei der Einrichtung und Logistik der Baustelle zu beachten ist. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Architektenleistungen Objektplanung (Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI).
Das Kolpinghaus im Ortsteil Freisen wurde von der Gemeinde Freisen von der örtlichen Katholischen Kirchengemeinde angekauft. Das Gebäude hat neben einer ehemaligen Gaststätte, einem kleineren Nebensaal, mehreren Aufenthaltsräumen, einer Küche, WC-Anlagen und Technikräumen einen großen Festsaal. Das Gebäude war und ist durch die dörfliche Bevölkerung und deren Vereine und Verbände bereits sehr gut frequentiert und hatte - trotz Eigentum der Kirche - bereits vorher den Charakter eines Dorfgemeinschaftshauses. Aus diesem Grund wurde das Gebäude von der Gemeinde Freisen gekauft. Aufgrund eines Reparaturstaus und zwecks Anpassung der Örtlichkeit an aktuelle Bauvorschriften ist eine Sanierung mit teilweisem Umbau geplant; in diesem Zuge wird auch die Außenanlage ertüchtigt und die Barrierefreiheit hergestellt. Diese Maßnahme ist durch das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz (MUKMAV) als "Dorfgemeinschaftshaus" förderfähig. Diesbezüglich gibt es auch bereits von Seiten des Fördergebers eine Zusage der besagten Förderfähigkeit. Nach der Vorentwurfs- und Entwurfsphase wurde der zwischen Nutzern und Gemeindeverwaltung vorab festgelegte endgültige Entwurfsvorschlag in einer Bürgerversammlung der Bevölkerung vorgestellt. Nach kleineren Anpassungen wurde anschließend die endgültige Fassung festgelegt und der Bauantrag eingereicht; die Baugenehmigung liegt inzwischen vor. Zwecks Zuschussbeantragung wird eine Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) benötigt. Hierfür ist die Beauftragung verschiedener Fachingenieure notwendig, um u. a. Kosten zu ermitteln. Es wurden bereits die Objektplanung in 2 Beauftragungsstufen (LPH 1 - 4) und das Brandschutzkonzept (LPH 1 - 4) beauftragt. Die Beauftragung der Haustechnik ELT und der Haustechnik HLS wird u. a. zur Kostenermittlung HU-Bau benötigt. Die Kosten der Statik wurden bisher durch den Objektplaner ermittelt. Das Kolpinghaus hat einen umbauten Raum von 4.959 m³ bei einer Grundfläche von rund 572 m²; es handelt sich um einen Massivbau. Es handelt sich weitestgehend um Bauen im Bestand. Näheres ist den Plänen zu entnehmen. Das Gebäude befindet sich inmitten der örtlichen Bebauung und die Zuwegung ist gesichert; es sind allerdings wenige Außenflächen vorhanden, was bei der Einrichtung und Logistik der Baustelle zu beachten ist. Die Leistungen der Objektplanung (Leistungsphasen 1-4 des § 34 HOAI) sind bereits vergeben; Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Architektenleistungen Objektplanung (Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI). Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Die wirtschaftliche Umsetzung sowie die Begleitung bei Terminen und die Erstellung von Unterlagen für den Zuwendungsempfänger (Gemeinde Freisen) ist im üblichen Umfang erforderlich.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.