Die Grundschule Wiepeldorn (Standort Klein Offenseth-Sparrieshoop sowie Außenstelle Lutzhorn) wird seit dem Schuljahr 2018/ 2019 als Offene Ganztagsschule geführt. Die Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop beabsichtigt, die Trägerschaft für das offene Ganztagsangebot zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zu vergeben. Hierzu schließen die Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop als Schulträger und der weitere Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder an der genannten Grundschule eine Kooperationsvereinbarung. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der weitere Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft für die offenen Ganztagsangebote an der Grundschule Wiepeldorn auf Grundlage der „Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe (Richtlinie Ganztag und Betreuung Schleswig-Holstein)“ des Ministeriums für Schule und Berufsbildung in der jeweils aktuellen Fassung. Dies beinhaltet die Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen offenen Ganztagsangebots, sowie die Ausgabe des durch einen von der Gemeinde beauftragten Caterer gelieferten Mittagessens. Bei der Durchführung der Betreuungsangebote am Standort Lutzhorn ist der dort etablierte Kooperationspartner einzubinden, aktuell der Elternverein „Zwergentreff“. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Zuschüssen des Landes, ggfls. des Kreises, des Schulträgers, den Elternbeiträgen sowie Drittmitteln (z.B. Spenden, Projektgelder/-mittel). Der weitere Träger erhebt eigenverantwortlich die Betreuungs- und Teilnahmegebühren von den Eltern. Er stellt selbstständig die Förderanträge an das Land Schleswig-Holstein und ggfls. den Kreis Pinneberg und erschließt ggfls. weitere Fördermöglichkeiten. Die Elternbeiträge orientieren sich am Verwaltungsbereich der Stadt Elmshorn sowie an den Gemeinden im Verwaltungsbereich des Amtes Elmshorn Land. Die Elternbeiträge sind ggf. anzupassen und vorrangig vor einer Defizitbeteiligung der Gemeinde zu erheben. Die Kosten für die Kursangebote im offenen Ganztag sind durch den weiteren Träger kostendeckend von den Eltern zu erheben. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gemeinde beteiligt sich jährlich an den Kosten im Rahmen einer Defizitbeteiligung mit maximal 700,00 € je Kind. Für das erste Betreuungsjahr wird von 125 Kindern ausgegangen, bzw. der zu Vertragsschluss aktuellen Anzahl an Betreuungsverträgen. Diese ist bezogen auf die tatsächliche Zahl der angemeldeten Kinder zum Stichtag 15.02. eines jeden Jahres. Die ggf. darüberhinausgehenden Kosten sind durch den weiteren Träger zu tragen.
Art und Umfang der Leistung: a. Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen Angebots im Rahmen der Offenen Ganztagsschule sowie Realisierung des Betreuungsangebotes mit eigenem qualifiziertem Personal an der o.g. Grundschule. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- b. Sicherstellung einer gemeinsamen Mittagspause und Ausgabe des gelieferten Mittagessens exklusiv für die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten an der Grundschule Wiepeldorn. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der fertigen Verpflegung vom Caterer, Ausgabe und Rücknahme der Verpflegung, die Entsorgung der Speisereste über den Caterer, das Säubern des Geschirrs und die Beaufsichtigung der Kinder während der Mahlzeiten. Die Abrechnung der Mittagsentgelte mit den Erziehungsberechtigten sowie die Organisation erfolgt durch den Caterer. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- c. Gewährleistung von einzelnen Blockangeboten, insbesondere einzelner AG Angebote (Angebote von Arbeitsgemeinschaften), welche durch die Eltern gebucht werden können. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- d. Einbindung der Offenen Ganztagsschule in das soziale Umfeld (Vereine und Organisation) der Gemeinden Klein Offenseth-Sparrieshoop und Lutzhorn. Eine entsprechende regionale Vernetzung des weiteren Trägers, insbesondere auch mit weiteren Kooperationspartnern, ist ausdrücklich gewünscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- e. Errichtung einer Schnittstelle (Koordinator/ Ansprechpartner) zwischen Schule und weiterem Träger sowie eine entsprechend angemessene Besetzung. Dieser Koordinator/ Ansprechpartner hat qualifiziert und vor Ort zu sein. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- f. Teilnahme an Referenztreffen des zuständigen gemeindlichen Ausschusses auf Einladung durch das Amt, aktuell ca. 7 mal jährlich. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- g. Schulkindbetreuung in den Ferienzeiten des Landes Schleswig-Holstein (alle Ferien sind in Abstimmung mit den jeweiligen ortsansässigen Kindergärten hälftig (50 %) zeitgleich zu betreuen). Darüber hinaus ist an den beweglichen Ferientagen, den zwei Tagen nach Neujahr sowie den Tagen der Schulentwicklung, die Betreuung im vollen Umfang sicherzustellen. Diese Betreuung ist grundsätzlich in den Räumen der Grundschule am Standort Klein Offenseth-Sparrieshoop vorzuhalten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- h. Zusätzlich zu den unter g. genannten Zeiträumen soll den Eltern die Möglichkeit gegeben werden, eine ergänzende ortsnahe Ferienbetreuung für ihre Kinder zu buchen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- i. Sicherstellung der freiwilligen Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Schüler/innen der Außenstelle Lutzhorn, am Angebot des offenen Ganztags am Standort Klein Offenseth-Sparrieshoop (Einrichten einer Beförderung), welche ausschließlich die Hinbeförderung für die Strecke; Grundschule Wiepeldorn, Außenstelle Lutzhorn, Schulberg 31, 25355 Lutzhorn zur Grundschule Wiepeldorn, Hauptstelle Klein Offenseth-Sparrieshoop, Am Rosengarten 2, 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop zu umfassen hat. Diese ist an den Anschluss der Mittagsbetreuung, sowie zur Wahrnehmung einzelner AG Angebote vom Standort Lutzhorn, zum Standort Klein Offenseth-Sparrieshoop, sicher-zustellen. Das Mittagessen am Standort Lutzhorn wird durch den etablierten Kooperationspartner sichergestellt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- j. Eine Betreuung von schulfremden Kindern ist grundsätzlich nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall der Zustimmung des Schulträgers.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.