Die am 18.08.2024 in Kraft getretende Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Regulation 2024/1991) hat das Ziel die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Hierfür sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt und in einen guten Zustand versetzt werden. Die W-VO baut auf dabei bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, auf. Im Gegensatz zu diesen Richtlinien setzt die W-VO zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele. Artikel 4 der W-VO befasst sich mit den Schutzgütern der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie bis auf jene Schutzgüter, die rein marin vorkommen. Für die Lebensraumtypen (LRT) der FFH-Richtlinie enthält Artikel 4 zeitlich festgelegte Ziele, für die Habitate der Arten sind Maßnahmen durchzuführen, jedoch ohne konkrete zeitliche Ziele. Zur zielgerichteten Umsetzung des Art. 4 in Deutschland sollen in diesem Vorhaben Leitlinien und Empfehlungen für die Wiederherstellung nach Art. 4 der W-VO für FFH-LRT sowie FFH- und Vogelarten erarbeitet werden. Dies umfasst u.a. die Analyse von Synergien und Zielkonflikten zwischen den Art. 4-Schutzgütern sowie zu anderen Artikeln der W-VO, die Erarbeitung von Kriterien zur Priorisierung von Schutzgütern auf einer Fläche sowie eine Potentialanalyse für Wiederherstellungsflächen.
Die am 18.08.2024 in Kraft getretende Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Regulation 2024/1991) hat das Ziel die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Hierfür sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt und in einen guten Zustand versetzt werden. Die W-VO baut auf dabei bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, auf. Im Gegensatz zu diesen Richtlinien setzt die W-VO zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele. Artikel 4 der W-VO befasst sich mit den Schutzgütern der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie bis auf jene Schutzgüter, die rein marin vorkommen. Für die Lebensraumtypen (LRT) der FFH-Richtlinie enthält Artikel 4 zeitlich festgelegte Ziele, für die Habitate der Arten sind Maßnahmen durchzuführen, jedoch ohne konkrete zeitliche Ziele. Zur zielgerichteten Umsetzung des Art. 4 in Deutschland sollen in diesem Vorhaben Leitlinien und Empfehlungen für die Wiederherstellung nach Art. 4 der W-VO für FFH-LRT sowie FFH- und Vogelarten erarbeitet werden. Dies umfasst u.a. die Analyse von Synergien und Zielkonflikten zwischen den Art. 4-Schutzgütern sowie zu anderen Artikeln der W-VO, die Erarbeitung von Kriterien zur Priorisierung von Schutzgütern auf einer Fläche sowie eine Potentialanalyse für Wiederherstellungsflächen.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
01_Angebotsaufforderung_und_Vergabebedingungen.pdf
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02_Leistungsbeschreibung.pdf
PDF • 235.4 KB
02a Hinweisblatt Bewirtung und Verpflegung - optional.pdf
PDF • 181.9 KB
03_Eignungskriterien.pdf
PDF • 120.7 KB
04_Zuschlagskriterien.pdf
PDF • 223.5 KB
05 Muster Vertrag.pdf
PDF • 152.5 KB
05a VOL-B.pdf
PDF • 122.1 KB
07 ABFE-BMU.pdf
PDF • 111.1 KB
08 Beantwortung von Bieterfragen.docx
DOCX • 47.4 KB
11 Formular Angebot.pdf
PDF • 1.1 MB
12 Formular Ausschlussgruende.pdf
PDF • 188.0 KB
13 Formular Unternehmensdaten.pdf
PDF • 256.5 KB
14 Formular Referenzen.pdf
PDF • 96.9 KB
15 Zahlungsplan - 3526830300.xlsx
XLSX • 15.3 KB
20 Formular Erklaerung Bietergemeinschaft.pdf
PDF • 540.7 KB
30 Eigenerklaerung Unterauftrag und Eignungsleihe.pdf
PDF • 152.0 KB
31 Verpflichtungserklaerung Unterauftrag und Eignungsleihe.pdf
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_Hinweise von der e-Vergabe.txt
TXT • 1.2 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.