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Projekt-ID: #LZPD NRW

System zur Umsetzung der strafprozessualen Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO und präventiver polizeilicher Maßnahmen nach § 20c Abs. 2, 3 PolG NRW sowie vergleichbarer Normen des Landes/Bundes

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1 € Budget
17.07.25 Frist

Projektbeschreibung

System zur Umsetzung der strafprozessualen Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO und präventiver polizeilicher Maßnahmen nach § 20c Abs. 2, 3 PolG NRW sowie vergleichbarer Normen des Landes oder Bundes.

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Für die Kriminalitätsbekämpfung ist es erfolgskritisch und von herausragender Bedeutung, die Umsetzung der strafprozessualen Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO sowie präventiver polizeilicher Maßnahmen nach § 20c Abs. 2, 3 PolG NRW sowie vergleichbarer Normen des Landes oder Bundes zu gewährleisten. Alle in diesem Zusammenhang zuständigen Behörden des Landes NRW sollen Abrufberechtigte eines entsprechenden IT-System werden. Es wird daher ein diesem Zweck dienendes IT-System beschafft. Das IT-System muss in der Lage sein, die Überwachung aus der Ferne zu initiieren, ohne dass eine Aktion des Zielgerätebenutzers erforderlich ist. Zudem muss das IT-System des Anbieters die Überwachung auf marktüblichen TK-Endgeräten (Smartphones, Tablets, Desktop PCs) mindestens bei den Betriebssystemen Android und/oder iOS sicherstellen. Idealerweise unterstützt das IT-System des Anbieters darüber hinaus Windows, MacOS und/oder Linux. Das IT-System muss der aktuell höchsten technologischen Ausbaustufe entsprechen und allen auch für die Zukunft absehbaren kriminalfachlichen Anforderungen gerecht werden sowie diverse ermittlungstaktische Möglichkeiten abbilden. Es muss die für die Polizei NRW und für andere Einsatzbereiche verbindlichen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere zum Kernbereichsschutz sowie Datenschutz, erfüllen und an zukünftige rechtliche Vorgaben angepasst werden können. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares System für eine beschränkte Anzahl von Anwendern zu erhalten, welches mit ständig wachsenden Datenvolumina performant umgehen kann. Das System muss markterprobt sein. Hingewiesen wird darauf, dass sich der Auftraggeber die Stellung eines Testsystems in der Angebotsphase vorbehält. Nach Zuschlagserteilung ist das System innerhalb nur weniger Wochen zu liefern. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist gegen Mitte Oktober 2025 zu rechnen. Das System muss zum 01.12.2025 betriebsbereit zur Verfügung stehen, so dass eine ausgewählte Anzahl an Ermittlern das System mit grundlegender Funktionalität nutzen kann. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme soll auch die Wartung/Pflege des Systems beginnen. Da nicht ausgeschlossen ist, dass während der Vertragslaufzeit ggf. zusätzliche weitere Fortentwicklungen an dem System aufgrund neuer oder gestiegener Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit oder anderer Umstände erforderlich werden, umfasst der Ausschreibungsvorgang auch den optionalen Abruf von bis zu 500 Personentagen für noch nicht näher spezifizierbare Tätigkeiten des Auftragnehmers.

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