Zur Kompensation dieser dauerhaften Beeinträchtigung von Natur und Landschaft benötigt und erwirbt die Stadt naturschutzrechtliche Kompensationsleistungen i.S.d. § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 31 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetzt - LNatSchG NRW) im Kompensationsraum "K01 Münsterländisches und Westfälisches Tiefland".
Die Stadt Recklinghausen (nachfolgend: Stadt) führt im Rahmen der Stadtentwicklung Projekte und Maßnahmen durch, deren Realisierung Eingriffe in Natur und Landschaft bedeuten. Dies sind - LOS 1 das städtebauliche Projekt zur Entwicklung von Wohnbauflächen auf dem Areal der ehemaligen Trabrennbahn im Stadtteil Recklinghausen-Hillerheide. - LOS 2 die Entwicklung von Radwegen in der Stadt Recklinghausen. Zur Kompensation dieser dauerhaften Beeinträchtigung von Natur und Landschaft benötigt und erwirbt die Stadt naturschutzrechtliche Kompensationsleistungen i.S.d. § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 31 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetzt - LNatSchG NRW) im Kompensationsraum "K01 Münsterländisches und Westfälisches Tiefland". Gegenstand der vorliegend von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist insoweit die Zurverfügungstellung und fortlaufende Bewirtschaftung bevorrateter und nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 BNatSchG (i.V.m. § 3 der Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 32 des Landesnaturschutzgesetzes - Ökokonto VO), anerkannter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenflächen zwecks Kompensation naturschutzrechtlicher Eingriffe der Stadt.
Die Stadt Recklinghausen (nachfolgend: Stadt) führt im Rahmen der Stadtentwicklung Projekte und Maßnahmen durch, deren Realisierung Eingriffe in Natur und Landschaft bedeuten. Dies sind - LOS 1 das städtebauliche Projekt zur Entwicklung von Wohnbauflächen auf dem Areal der ehemaligen Trabrennbahn im Stadtteil Recklinghausen-Hillerheide. - LOS 2 die Entwicklung von Radwegen in der Stadt Recklinghausen. Zur Kompensation dieser dauerhaften Beeinträchtigung von Natur und Landschaft benötigt und erwirbt die Stadt naturschutzrechtliche Kompensationsleistungen i.S.d. § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 31 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetzt - LNatSchG NRW) im Kompensationsraum "K01 Münsterländisches und Westfälisches Tiefland". Gegenstand der vorliegend von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist insoweit die Zurverfügungstellung und fortlaufende Bewirtschaftung bevorrateter und nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 BNatSchG (i.V.m. § 3 der Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 32 des Landesnaturschutzgesetzes - Ökokonto VO), anerkannter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenflächen zwecks Kompensation naturschutzrechtlicher Eingriffe der Stadt.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.