Planungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in 31191 Algermissen, Neue Straße 25. .......... Um die Anforderungen des Feuerwehrbedarfsplanes 2018 (aktuelle Fortschreibung vom 16.06.2025) zu erfüllen, hat sich die Gemeinde Algermissen für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Algermissen am Standort Neue Straße 25 entschieden. Der Standort hat hiernach durch die östlich ausgeprägte Lage innerhalb des Ortsteils eine große Abdeckung in den Osten zum Ortsteil Groß Lobke und erreicht eine Flächenabdeckung des gesamten Gemeindegebietes nach 8 Minuten. Das Grundstück im Eigentum der Gemeinde Algermissen liegt im gewachsenen Dorfgebiet und wurde bisher als landwirtschaftliche Hofstelle genutzt. Die vorhandenen Haupt- und Nebengebäude werden voraussichtlich in 2027 abgebrochen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 3995 m². Das Gelände weist nur geringe Höhenunterschiede auf. Im Norden grenzt das Flurstück 281/2 an benachbarte Wohnbebauung, sowie an das Flurstück 283/3, im Osten befinden sich die verkehrstechnische Erschließung über die Teichstraße, südlich grenzt das Flurstück 263/7 mit benachbarter Wohnbebauung an. Im Westen wird das Flurstück 281/2 eingerahmt durch die Dunkle Straße als Anliegerstraße. Die Hauptverkehrsachse als direkte Alarm - Ein- und Ausfahrt für den Neubau eines Feuerwehrhauses stellt die Straße "Teichstraße" bzw. "Neue Straße" dar. Planungsrechtliche Einordnung: Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich daher nach § 34 BauGB. Ein Neubau ist zulässig, wenn er sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die örtliche Bauvorschrift als Satzung der Gemeinde Algermissen für die Ortsmitte in Algermissen soll im Rahmen des VgV-Verfahrens bei der Bearbeitung der Lösungsskizze dahingehend geprüft werden, ob die Vorgaben zur Dachgestaltung für den Neubau des Feuerwehrhauses umsetzbar und sinnvoll durchführbar sind. (sh. beigefügte Örtliche Bauvorschrift). Sofern sich bei der Lösungsskizze bzw. im weiteren Planungsprozess ergibt, dass die Vorgaben nicht zweckmäßig oder wirtschaftlich umsetzbar sind, wäre gegebenenfalls auch eine Anpassung der örtlichen Bauvorschrift möglich. Auf Grundlage der Angaben der Gemeinde Algermissen über die aktiven Mitglieder und Fahrzeuge der Ortsfeuerwehr in Algermissen, sowie der vorgesehenen Nutzung unter Beachtung der "Planungsgrundlagen für Feuerwehrgerätehäuser" DIN 14092-1 (Stand Juni 2024), sowie der DGUV Information 205-008 "Sicherheit im Feuerwehrhaus" wurde ein Raumprogramm mit den voraussichtlichen Räumen und Flächen (Sollflächen gem. DIN) auf einer Geschossebene erstellt. In der Feuerwehr Algermissen sind aktuell 80 aktive Mitglieder im Einsatz, davon 10 weibliche Mitglieder und 70 männliche Mitglieder. Die Jugendfeuerwehr und die Kinderfeuerwehr umfassen jeweils 22 Mitglieder. Bei dem Raumprogramm wurde von einer Fahrzeughalle mit 5 Stellplätzen Größe 2, jeweils mit Durchfahrtshöhe 4,00 m ausgegangen. Die Erweiterungsoption (Fläche) für einen weiteren Stellplatz/ Fahrzeugbox Größe 2 soll in die Planung einbezogen werden. Der ebenerdige Sozialtrakt soll die erforderlichen Räume, wie Werkstatt, Technik, Sanitär- und Umkleidebereiche, einen Schulungs- und Besprechungsraum, einen Jugendraum, ein Büro der Einsatzleitung, sowie verschiedene Neben- und Lagerräume umfassen. Raumflächen für eine Kinderfeuerwehr sind im Jugendraum vorgesehen. Ggfs. Können die Flächen für den Schulungs-, Besprechungs- und Bereitschaftsraum mit den Flächen für den Jugendraum als Mehrzweckraum verbunden werden. Die Nettogrundfläche auf Basis der Sollflächenangaben gem. DIN beträgt bei diesem Raumprogramm ca. 947 m². Hiervon entfallen ca. 325 m² NGF auf die Fahrzeughalle und ca. 622 m² NGF auf den Sozialtrakt. Für die Lösungsskizze im VGV-Verfahren ist die die Umsetzung des Raumprogramms mit einer 1-geschossigen als auch mit einer 2-geschossigen Bauweise möglich. Weiterhin soll auf dem Grundstück eine freistehende Lagerhalle (unbeheizte Kalthalle) als Außenlager mit einer Nettogrundfläche von ca. 100 m² geplant werden. Der Neubau soll in mittlerer Ausstattungsqualität funktional und wirtschaftlich geplant und hergestellt werden. Der Einsatz von umweltverträglichen und nachhaltigen Baustoffen ist zu bevorzugen. Die Vor- und Entwurfsplanung wird mit Beteiligung der Verwaltung und der Feuerwehr im Einzelnen abgestimmt. Im weiteren Planungsverlauf muss geprüft werden, inwieweit die bereits bestehenden Hausanschlüsse für einen geplanten Neubau des Feuerwehrhauses ausreichend dimensioniert sind. Die nachfolgende Kostenschätzung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Algermissen erfolgte auf Basis der Kostenberechnung (Stand 04.05.2026) für den aktuell geplanten Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Lühnde mit einer Fahrzeughalle mit 4 Stellplätzen Größe 2 und einem Sozialtrakt auf einer Geschoßebene. Die Kostenschätzung berücksichtigt zusätzliche Kosten für ein Steildach mit 25° Dachneigung über dem Sozialtrakt gemäß örtlicher Bauvorschrift. Weiterhin sind in der Kostenschätzung die Kosten für den Neubau einer Lagerhalle (Kalthalle) mit einer Nettogrundfläche von ca. 100 m² enthalten. Außerdem ist eine angenommene Baukostensteigerung von 5% in der Kostenschätzung berücksichtigt. Die Kostenschätzung umfasst die Kostengruppen KG 300, 400, 500 gem. DIN 276 (ohne die Kosten KG 100, 200, 600 und 700) und beträgt 4.220.000,- Euro brutto. .......... Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind in der Angebotsphase Lösungsskizzen zu entwickeln, deren Bewertung Teil der Zuschlagskriterien ist. Jede:r Bieter:in erhält dafür eine Aufwandsentschädigung von 5.000,- EUR netto, sofern ein formal nicht auszuschliessendes Angebot abgegeben wird.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
vgv_gkhi_fwa_formblatt_bewerbung.pdf
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vgv_gkhi_fwa_hinweise.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.