Projekt-ID: #220-177-Wu-25

Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg - Vorpommern

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Projektbeschreibung

Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg - Vorpommern 2026

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Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vertragslaufzeit 12.03.2026 – 29.11.2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vertragslaufzeit 12.03.2026 – 29.11.2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vertragslaufzeit 12.03.2026 – 29.11.2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vertragslaufzeit 12.03.2026 – 29.11.2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

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Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

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Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vertragslaufzeit 12.03.2026 – 29.11.2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vertragslaufzeit 12.03.2026 – 29.11.2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vertragslaufzeit 12.03.2026 – 29.11.2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vertragslaufzeit 12.03.2026 – 29.11.2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vertragslaufzeit 12.03.2026 – 29.11.2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vertragslaufzeit 12.03.2026 – 29.11.2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vertragslaufzeit 12.03.2026 – 29.11.2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

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Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vertragslaufzeit 12.03.2026 – 29.11.2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

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