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Projekt-ID: #LOT-0001 E89744729

Cateringleistungen für Schulen der Stadt Freiberg am Neckar

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04.05.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Stadt Freiberg am Neckar ist Trägerin verschiedener Bildungseinrichtungen im Stadtgebiet. Darunter auch die Grünlandschule und die Gründelbachschule (Neubau). Mit der Fusion der Flattich- und der Kasteneckschule zur künftigen Gründelbachschule entsteht ab dem Schuljahr 2026/27 eine neue, ab Klassenstufe 1 anwachsende Ganztagsgrundschule. Die Grünlandschule bleibt weiterhin eine Halbtagsgrundschule mit ergänzender kommunaler Betreuung. Um eine zuverlässige, gute und gesunde Versorgung der Grundschüler/innen zu gewährleisten, ist der Abschluss eines Cateringvertrags mit dem wirtschaftlichsten Bieter für zunächst zwei Jahre vorgesehen. Darüber hinaus soll der Vertrag optional maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden können.

Lose

2 Lose

Die Infrastruktur der Küche der Gründelbachschule ist für eine Anlieferung der Speisen im temperaturentkoppelten System ausgelegt. Vor Ort sind Gerätschaften zur Kühlung und Regeneration in ausreichendem Maß vorhanden. Die Mitarbeiter des AG übernehmen die Regeneration der Speisen (nach Vorgabe des AN), die Essensausgabe und das Spülen. Die Ausgabe erfolgt im Schüsselsystem. Der AN hat die hygienische Übergabe der angelieferten Lebensmitteln an einem definierten Ort sicherzustellen. Die Mitarbeiter des AG unterstützen nicht bei der Anlieferung / beim Entladen der anzuliefernden Lebensmittel. Exakte Übergabepunkte werden nach Zuschlagserteilung in Absprache zwischen AG und AN definiert. Die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmung bezüglich des Transports bis zum vereinbarten Übergabepunkt erfolgt durch den AN.

Vertragslaufzeit bis 30.08.2028

Die Infrastruktur der Küche der Grünlandschule ist für eine Anlieferung der Speisen im sog. „Cook & Hold-System“ (Warmanlieferung) ausgelegt. Vor Ort sind keine Gerätschaften zur Kühlung und Regeneration vorhanden und können aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht aufgestellt werden. Weitere Stell- oder Lagerplätze stehen nicht zur Verfügung. Die Mitarbeiter des AG übernehmen die die Essensausgabe (Einzelteller) und das Spülen. Der AN hat die hygienische Übergabe der angelieferten Lebensmitteln an einem definierten Ort sicherzustellen. Die Mitarbeiter des AG unterstützen nicht bei der Anlieferung / beim Entladen der anzuliefernden Lebensmittel. Exakte Übergabepunkte werden nach Zuschlagserteilung in Absprache zwischen AG und AN definiert. Die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmung bezüglich des Transports bis zum vereinbarten Übergabepunkt erfolgt durch den AN.

Vertragslaufzeit bis 30.08.2028

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