Projekt-ID: #954/24-23 OEW BB

Rahmenvereinbarung zur Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten sowie technische Erkundung

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Projektbeschreibung

Ziel der Ausschreibung ist es, dass der Auftragnehmer im Rahmen diverser Ausschreibungsverfahren zur Errichtung passiver Infrastrukturen eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung aus-spricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen.

Lose

4 Lose

Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.

Geschätzter Wert 600.000 €

Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.

Geschätzter Wert 600.000 €

Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.

Geschätzter Wert 600.000 €

Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.

Geschätzter Wert 600.000 €

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Vergabeunterlagen

Bieterrundschreiben Nr. 3 vom 04.11.2025_Mitteilung über Aufhebung_OEW BB Kampfmittelfreiheit.pdf

PDF • 157.8 KB

Bieterrundschreiben Nr. 2 vom 27.10.2025_OEW BB Kampfmittelfreiheit.pdf

PDF • 256.0 KB

Bieterrundschreiben Nr. 1 vom 21.10.2025_OEW BB Kampfmittelfreiheit.pdf

PDF • 263.7 KB

Anlage 7_Zuschlagskriterien Erläuterungen_OEW BB Kampfmittelfreiheit .pdf

PDF • 137.3 KB

Anlage 7_Zuschlagskriterien_OEW BB Kampfmittelfreiheit.pdf

PDF • 366.9 KB

Anlage 6_Rahmenvereinbarung_OEW BB Kampfmittelfreiheit.pdf

PDF • 346.7 KB

Anlage 5_Formular Angebot_OEW BB Kampfmittelfreiheit_beschreibbar.pdf

PDF • 187.6 KB

Anlage 4_Eigenerklärung Russland-Sanktionen_OEW BB Kampfmittelfreiheit_beschreibbar.pdf

PDF • 305.7 KB

Anlage 3_Formular Eignungsnachweise_OEW BB Kampfmittelfreiheit_beschreibbar.pdf

PDF • 445.2 KB

Anlage 2_Leistungsbeschreibung_OEW BB Kampfmittelfreiheit.pdf

PDF • 313.6 KB

Anlage 1_Karte Ausbaugebiete_OEW BB Kampfmittelfreiheit.pdf

PDF • 4.4 MB

Vergabeunterlagen_OEW BB Kampfmittelfreiheit.pdf

PDF • 355.6 KB

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