Planungsleistungen - Sicherung Helenesee
Nach der im März 2021 gemeldeten Rutschung am östlichen Nordufer des Helenesees und anschließend vorgenommener Auswertung der Vermessungsergebnisse, wurde durch das LBGR am 21.05.2021 vorsorglich ergänzend zur Sperrung des Südufers die Sperrung des gesamten Nord-, West- und Ostuferbereichs über eine Allgemeinverfügung angeordnet. Ziel ist es, die Standsicherheit des Uferbereiches des gesamten Sees dauerhaft zu gewährleisten. Hierfür werden entsprechende Sicherungsmaßnahmen an den Uferböschungen erforderlich. Die Planung der Sicherungsmaßnahmen einschließlich aller geotechnischen Berechnungen und Nachweise sind Bestandteil der zu erbringenden Ingenieurleistungen. Die Sicherungs-maßnahmen beinhalten Maßnahmen zur Stabilisierung und Neugestaltung der Uferböschun-gen sowie ggf. erforderliche Stütz- und Ingenieurbauwerke als auch Rekultivierungsmaßnahmen. Dabei sind als Randbedingungen die Einhaltung der derzeitigen Uferlinie sowie der weitgehende Erhalt der Badestrände zu berücksichtigen. Für die Erfüllung der Planungsaufgabe sowie die Realisierung der Bauleistung ist ein Sachver-ständigen für Geotechnik (SfG) einzubeziehen. Die Standsicherheit ist durch diesen SfG nach-zuweisen. Die Beauftragung der Leistungen durch den AG an den AN erfolgt zunächst nur für die Leistungsphasen 1 - 2 HOAI §§ 26, 31, 41 - 44, 49 - 52 zuzüglich der dazugehörigen Besonderen Leistungen, als Projektphase 1. Die Projektphase 2 ist die Fortsetzung der Planungsleistungen einschließlich Ausführung der Baumaßnahmen vor, und betrifft die Leistungen der Leistungsphasen 3 - 9 HOAI §§ 26, 31, 41 - 44, 49 - 52 zuzüglich der dazugehörigen Besonderen Leistungen. In der Projektphase 1 ist der Auftraggeber das LBGR. In der Projektphase 2 ist das LBGR Auftraggeber bis zum Abschluss des Genehmigungsprozesses. Anschließend übernimmt die LMBV die Auftraggeberschaft.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.