Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen.
Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Nord-West teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
Die 50Hertz‑Beschaffungsregion Mitte wird intern als Los 3 bezeichnet, da Los 2 bereits ausgeschrieben und bezuschlagt wurde; bitte beziehen Sie sich in der weiteren Kommunikation daher auf Los 3 - 50Hertz Beschaffungsregion Mitte, wobei die Nummerierung abweichend von der EU‑Bekanntmachung auf der ARIBA‑Plattform einheitlich dargestellt wird. Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Mitte teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
Die 50Hertz‑Beschaffungsregion Mitte wird intern als Los 4 bezeichnet. Da Los 2 bereits ausgeschrieben und bezuschlagt wurde, kommt diese Nummerierung in der Bekanntmachung zu Stande; bitte beziehen Sie sich in der weiteren Kommunikation daher auf Los 4 - 50Hertz Beschaffungsregion Süd-West, wobei die Nummerierung abweichend von der EU‑Bekanntmachung auf der ARIBA‑Plattform einheitlich dargestellt wird. Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Mitte teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.