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Projekt-ID: #LfU_13_02/2025

Erfassung und Validierung von gewerblichen Altstandorten in der kreisfreien Stadt Kaiserslautern (LUZI+ Kaiserslautern)

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10.03.25 Frist

Projektbeschreibung

Vor Aufnahme einer landesweiten Erfassung wurde die vorgesehene Systematik in Pilotprojekten einer Prüfung unterzogen. Unter dem Titel "Landesweite Erfassung von umweltrelevanten Flächen aus der zivilen Nutzung (LUZI+)" werden aufbauend auf den Ergebnissen nun sukzessive die weiteren Erfassungsarbeiten in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Das aktuelle Projekt für die Altstandorterfassung betrifft das Gebiet der kreisfreien Stadt Kaiserslautern (LUZI+ Kaiserslautern). Die Stadt Kaiserslautern erstreckt sich über eine Fläche von ca. 140 km², setzt sich seit dem Jahr 1969 aus der Kernstadt sowie 9 Ortsbezirken zusammen und zählt insgesamt etwa 101.000 Einwohner (Stand: 31.12.22). Für das Stadtgebiet sind derzeit bereits knapp 200 potenzielle Altstandorte im Bodenschutzkataster registriert. Diese Standorte wurden in der Vergangenheit anlassbezogen, z. B. im Rahmen von Bauverfahren, ermittelt und eingetragen. Aufgrund der Aktualität der Thematik sowie der Altlastrelevanz der Stoffgruppe wird ein weiteres Augenmerk des Projektes auf die poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) gerichtet. Betroffene Flächen können zum einen ehemalige Betriebsflächen der PFAS-relevanten Branchen sein, zum anderen Flächen, auf denen PFAS-haltige Löschschäume zum Einsatz kamen. Die im Rahmen dieses Projektes über die Altstandorte ermittelten Daten, Tatsachen und Erkenntnisse werden in das Bodenschutzkataster (BIS-BoKat) nach § 10 LBodSchG aufgenommen und stehen damit den Behörden in Rheinland-Pfalz für ihre jeweiligen Auf-gaben zur Verfügung. Sie bieten den Kommunen und Vollzugs-behörden eine Hilfe-stellung u. a. bei der Bauleitplanung, in deren Zuge bodenschutz-relevante Flächen berück-sichtigt werden müssen.

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Für die systematische Altstandorterfassung in Rheinland-Pfalz wurde ein sog. Phasenmodell entwickelt (s. Abbildung 1), das als Grundlage für die weiteren Arbeiten dient. Das Modell wurde und wird anhand der Praxiserfahrung aus den durchgeführten Projekten angepasst und liegt aktuell in der Version 4 vor. Je Phase kommen verschiedene Methoden zur Anwendung, die einen unterschiedlich hohen Aufwand bedeuten und fallspezifisch nacheinander abzuarbeiten sind. In Phase 0 sind alle stillgelegten Betriebsflächen mit potenziellem Altlastverdacht zu erheben (systematischer Ansatz). Anschließend sind die erhobenen Flächen in der Phase 1 zu validieren. Die weiterhin relevanten Flächen sind in die Phasen 2 und 3 zu überführen und damit vereinfacht historisch zu erkunden (einzelfallbezogener Ansatz). Die Bearbeitung erfolgt mittels beprobungsloser Erkundung i. S. von Aktenrecherche, Ortsbesichtigungen und ggf. Ortsbegehungen, Luftbild- und Kartenauswertung sowie Befragung von Kenntnisträgern. Da es sich um ein abgestuftes System handelt, können Flächen zeitnah aus der weiteren Bearbeitung ausge-schlossen werden, wenn sich Hinweise auf Verdachtsentkräftung ergeben. Die einzelnen Bearbeitungsschritte, die als Leistungen im Rahmen des Projektes vom Auftragnehmer zu erbringen sind, werden in Pkt. 3 erläutert. Umfang Die Rahmenvereinbarung umfasst voraussichtlich folgende Anzahl an Flächen: - Kapitel 3.1 (Phase 0): 800 Flächen - Kapitel 3.2 (Phase 1): 9.000 Flächen - Kapitel 3.3 (Phase 2): 3.600 Flächen - Kapitel 3.4 (Phase 3): 900 Flächen - Kapitel 3.4 (Phase 3 Zuschlag): 50 Flächen - Kapitel 3.5 (Phase 4): 500 Flächen - Kapitel 3.6 (Phase 5): 500 Flächen - Kaitel 3.8 (PFAS): 250 Flächen - Kapitel 4.1.1: 1 Stück - Kapitel 4.1.2: 2 Stück - Kapitel 4.1.3: 9 Stück - Kapitel 4.5: 1 Stück - Kapitel 4.6 (optional): 200 Stunden Hierbei handelt es sich nur um eine sorgfältige Schätzung des Auftraggebers auf Grund-lage der Zahlen aus bereits durchgeführten Projekten im Rahmen der systema-tischen Altstandorterfassung. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Zahlen auf Basis der Preisangaben im Preisblatt (s. Formular 302 der Vergabe-unterlagen). Da nur begrenzte Haushaltsmittel je Kalenderjahr 2025, 2026 und 2027 zur Verfügung stehen (siehe hierzu Vergütungsobergrenzen in § 3 Abs. 1 des Vertrages (Formular 414 der Vergabeunterlagen)), wird die Rahmen-verein-barung mit den folgenden Vergütungs-höchst-grenzen abgeschlossen: 2025 max. 200.000 EUR (brutto) 2026 max. 210.000 EUR (brutto) 2027 max. 80.000 EUR (brutto). Sollte während der Leistungs-erbrin-gung erkannt werden, dass die Fallzahlen (Flächen/Stück/Stunden) gegenüber der vor-stehenden sorgfältigen Schätzung in dem Umfang steigen, dass die Ver-gütungs-höchst-grenze überschritten werden würde, bedarf es einer vorherigen schriftlichen, ein-vernehmlichen Änderung / Verschiebung. Eine Verpflichtung zur Aufstockung / Verschiebung der Vergütungsobergrenzen seitens des Auftraggebers besteht nicht. Sofern Aufstockungen der jeweiligen Vergütungsobergrenze je Jahr zu einer Über-schreitung der Gesamtvergütungsobergrenze führen, ist diese nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien bis maximal 30 Prozent, bezogen auf die Gesamtvergütungsobergrenze, ohne neues Vergabeverfahren möglich.

Vertragslaufzeit 14.04.2025 – 29.06.2027

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