Projekt-ID: #LZBW-2025-03-026

Rahmenvereinbarung über einen Videodolmetscherdienst für den Justizvollzug Baden-Württemberg

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Projektbeschreibung

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Bereitstellung von Video- und Telefondolmetscherleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

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In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg sind in den für die Dienstleistung in Betracht kommenden Bereichen rund 7.300 Gefangene (Stand: Mai 2025) untergebracht; der Ausländeranteil beträgt rund 54 Prozent (Strafhaft: rund 48 Prozent; Untersuchungshaft: rund 69 Prozent). Die Dienstleistung "Videodolmetschen" wird im baden-württembergischen Justizvollzug seit Mitte 2018 flächendeckend angeboten. Die Dienstleistung "Telefondolmetschen" wird von einzelnen Justizvollzugsanstalten seit der Corona-Pandemie genutzt. Die Insassenzahlen allgemein und der Anteil ausländischer Gefangener, für die aufgrund mangelnder deutscher Sprachkenntnisse Dolmetscherleistungen in Anspruch genommen werden müssen, unterliegen nicht kalkulierbaren Schwankungen. Selbst im Fall bestehender Sprachschwierigkeiten kann für einzelne Inhaftierte der notwendige Bedarf an Dolmetscherleistungen gänzlich unterschiedlich ausfallen. Daher kann zur voraussichtlichen Leistungsmenge lediglich als unverbindlicher Anhaltspunkt folgendes angegeben wer- den: Beim "Videodolmetschen" und "Telefondolmetschen liegen die geschätzten Mengen für die Dolmetscherleistungen - ausgehend von den im Jahr 2024 angefallenen Leistungen - bei jährlich rund 4.300 Calls (davon insgesamt rund 30 Calls im Nacht- und Wochenenddienst) mit einer durchschnittlichen Gesprächsdauer von rund 18 Minuten. Die Gesamtmenge bezogen auf die Gesamtlaufzeit wird daher mit rund 18.000 Calls (davon insgesamt rund 120 Calls im Nacht- und Wochenenddienst) geschätzt. Im Jahr 2024 fielen die meisten Dolmetschungen für Arabisch (Anteil rund 40 Prozent), Russisch (Anteil rund 13 %), Rumänisch (Anteil rund 9 %), Polnisch (Anteil rund 8 %) sowie Türkisch und Georgisch (Anteil jeweils rund 5%) an; die Dolmetschung für rund 30 weitere Sprachen hatten im Jahr 2024 Anteile von jeweils unter 5 Prozent. Diese Anteile sind veränderlich und daher nur als unverbindlicher Anhaltspunkt zu verstehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Leistungs- menge besteht nicht.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

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