Gegenstand des mit diesem Zulassungsverfahrens angestrebten Vertragsschlusses ist die Regelung der Vertragsbeziehung zwischen der DGUV und den Prüfstellen, deren Prüfergebnisse in die Positivlisten der DGUV aufgenommen werden sollen.
Die DGUV betreibt u.a. das Institut für Arbeitsschutz (IFA) mit Sitz in Sankt Augustin, das die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland und deren Institutionen schwerpunkt-mäßig bei naturwissenschaftlich-technischen Fragestellungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützt. U.a. gibt das IFA auch ca. einmal im Jahr sogenannte Positivlisten heraus, in denen vom IFA geprüfte und zertifizierte Geräte geführt werden, die bestimmte Prüfkriterien erfüllen, u.a. auch zur Anerkennung durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach §10 Abs. 2 GefStoffV. In den Positivlisten werden aber auch teilweise Geräte aufgenommen, die von anderen Prüfstellen geprüft und von anderen Zertifizierungsstellen zertifiziert werden. Bei dem vorliegenden Verfahren geht es konkret um die Positivliste ""Maschinen zur Beseitigung gesundheitsgefährdender Stäube" , Nr. im IFA-Handbuch: 510 210/1.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
C 260128 Vertrag_Version 3.pdf
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I 250924 Zusammenfassende Liste_Version 1.pdf
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01 260128 Klarstellungen_Version 1.pdf
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G 250924 Angebotsblatt_Version 1.docx
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D 250924 Eignungsbogen_Version 1.docx
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E Bietergemeinschaftserklärung.docx
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F Erklärung UAN.docx
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B 250924 Leistungsbeschreibung_Version 1.pdf
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A 250924 Allgemeine Hinweise_Version 1.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.