Projekt-ID: #BOF-2025-0282

Betrieb und bedarfsgerechte Weiterentwicklung psychosozialer Beratungs- und Hilfeangebote für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst)

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Projektbeschreibung

Betrieb der Leitstelle des Krisendienstes Oberfranken ab dem 01.04.2026

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Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) verpflichtet den Bezirk Oberfranken zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst). Ausgeschrieben wird daher die Fortführung der Leitstelle des Krisendienstes ab dem 01.04.2026 auf die Dauer von zunächst vier Jahren, wobei sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens neun Monate vorher ein Vertragspartner gegenüber dem anderen schriftlich erklärt, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll. Der Krisendienst umfasst eine Leitstelle und, daran angegliedert, mobile Dienste, die auf Anforderung durch die Leitstelle vor Ort tätig werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leitstelle entsprechend der Vorgaben des BayPsychKHG und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften zu betreiben und zusammen mit den mobilen Diensten den Krisendienst Oberfranken zu betreiben. Danach hat die Leitstelle über eine bayernweit einheitliche Rufnummer täglich, sieben Tage die Woche durchgängig von 9:00 Uhr bis 24:00 Uhr (Tagbetrieb) erreichbar und in der Lage zu sein, Menschen in psychischen Krisen und deren Angehörige fachgerecht telefonisch zu beraten, im Bedarfsfall an ambulante und stationäre Versorgungsangebote zu vermitteln oder, soweit erforderlich, die Hilfeleistung der mobilen Fachkräfte des Krisendienstes sicherzustellen. Um den gesetzlich geforderten rund-um-die-Uhr-Betrieb durch die Leitstelle des Bezirks Oberfranken während der Zeit von 0:00 bis 09:00 Uhr (Nachtbetrieb) zu gewährleisten, ist ein Zusammenschluss mit einer oder mehreren Leitstellen weiterer Bezirke möglich.

Geschätzter Wert 6.060.000 €
Vertragslaufzeit 31.03.2026 – 30.03.2030

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