Die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz führt im Rahmen der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, kurz: HWRM-RL) folgende Aufgaben zyklisch durch: (1) Überprüfung der vorläufigen Bewertungen des Hochwasserrisikos (2) Überprüfung und Erstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten (3) Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Auftraggeber) ist dabei zentral für die Punkte (1) und (2) zuständig. Für diese Arbeiten sind umfangreiche hydrologische und hydraulische Fra-gestellungen zu bearbeiten. Für den Punkt (3) sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd zuständig. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die HWRM-RL in nationales Recht überführt. Das WHG unterscheidet nicht wie die HWRM-RL in pluviales und fluviales Hochwasser. Daher setzt die Wasserwirtschaftsverwaltung RLP im Sinne der §§72 ff WHG das Hochwasserrisikomanagement auch für pluviale Hochwasser um. Somit ergibt sich für pluviale Hochwasser eine regelmäßige Pflicht zur Überprüfung des Risikos. Um diese beiden Arbeiten zukünftig effektiver und einheitlich bearbeiten zu können, wird durch das Minis-terium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) und den Auftraggeber (AG) derzeit der HydroZwilling Rheinland-Pfalz aufgebaut. Der HydroZwilling RLP ist ein flächende-ckendes, 2D-hydrodynamisches Modell, das sowohl Flusshochwasser als auch Sturzfluten modellieren kann. Der HydroZwilling wird in den nächsten Jahren ein zentraler Baustein in der Hochwasservorsorge des Landes Rheinland-Pfalz werden. Der AG beabsichtigt zur Wahrnehmung der genannten Aufgaben fachtechnische Unterstüt-zung einzuholen und hierfür eine Rahmenvereinbarung zur Beratung, Bewertung und Überprüfung bei hydrologischen und hydraulischen Fragestellungen abzuschließen. Die in der Rah-menvereinbarung zu bearbeitenden Aufgaben umfassen alle Aspekte des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß §§72 ff WHG, insbesondere die Erstellung und Überprüfung von Sturzflut-(pluvial) und Hochwassergefahrenkarten (fluvial) sowie Aufgaben im Hinblick auf die Einführung des HydroZwillings. Die Aufgaben können in fünf Bereich gegliedert werden: (1) Unterstützung bei der Einführung des neuen landesweiten 2D-hydrodynamischen Mo-dellsystems HydroZwilling RLP (2) Überprüfung und Korrektur von Hochwassergefahrenkarten (fluvial) und gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten (3) Überprüfung und Korrektur von Sturzflutgefahrenkarten (pluvial) (4) Unterstützung bei Anfragen hinsichtlich hydraulischer oder hydrologischer Bemessung, Einschätzung von Baumaßnahmen bzgl. ihrer Hochwasserneutralität sowie bei Fragestellungen hydraulischer bzw. hydrodynamischer Art (5) Fachliche Projektbegleitung, Informationsveranstaltungen, Schulungen Es ist möglich, dass sich weitere Aufgabenschwerpunkte ergeben. Alle Aufgaben werden im Bereich des gesetzlichen Auftrages der Umsetzung und Fortführung des vorsorgenden Hochwasserschutzes liegen.
Leistungsbereiche Der Abruf der Leistungen kann in zwei Kategorien gegliedert werden: (1) im Voraus planbare Leistungen (2) ad-hoc anfallende Leistungen mit evtl. Dringlichkeit (1) Im Voraus planbare Leistungen Die erforderlichen Leistungen werden durch den AG festgelegt und dem vom AN gemäß Ziffer 2.3.1 eingesetzten Projektleiter unter Angabe von Fristen per E-Mail mitgeteilt. Im Nachgang kalkuliert der AN den Aufwand der erforderlichen Leistungen und übermittelt dem AG per E-Mail ein entsprechendes Angebot bis spätestens am 5. Werktag (Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme von Feiertagen), welches aus einer schriftlichen Zusammenfassung der Leistungen und einer Stundenkalkulation besteht. Sofern der AG mit dem Angebot, insbesondere im Hinblick auf die Stundenkalkulation, einverstanden ist, beauftragt dieser den AN innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang des Angebotes per E-Mail. Mit den Leistungen ist sodann unverzüglich nach Zugang der Beauftragung zu beginnen. Sofern der AG eine Nachbesserung des Angebotes für erforderlich hält, wird dieser Kontakt mit dem AN mit dem Ziel der Einigung aufnehmen. Sofern zwischen AG und AN kein Konsens über die Art und Weise der Umsetzung und die Höhe der zugrundeliegenden Stundenanzahl erzielt werden kann, kann der AG einseitig von einer Beauftragung absehen und ist zur Vergabe der entsprechenden Leistung am Markt berechtigt. (2) Ad-hoc anfallende Leistungen mit evtl. Dringlichkeit Die erforderlichen Leistungen und ggf. ihre Dringlichkeit werden dem vom AN gemäß Ziffer 2.3.1 eingesetzten Projektleiter per E-Mail vom AG mitgeteilt. Der AN kalkuliert den erforderlichen Stundenaufwand, ggf. auch nach telefonischer Rücksprache mit dem AG, und übersendet dem AG per E-Mail den Bedarf, welcher aus einer schriftlichen Zusammenfassung der Leistungen und einer Stundenkalkulation besteht, zeitnah zu. Sofern der AG mit dem Bedarf insbesondere im Hinblick auf die Stundenkalkulation einverstanden ist, übersendet der AN dem AG ein entsprechendes Angebot auf der Grundlage der Stundenkalkulation sowie des vereinbarten Stundensatzes gem. Formular 302 (Preisblatt). Der AG beauftragt sodann den AN innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang des Angebotes per E-Mail. Mit den Leistungen ist sodann unverzüglich nach Zugang der Beauftragung zu beginnen. Sofern der AG eine Nachbesserung des Angebotes für erforderlich hält, wird dieser Kontakt mit dem AN mit dem Ziel der Einigung aufnehmen. Sofern zwischen AG und AN kein Einver-nehmen über die Art und Weise der Umsetzung und die Höhe der zugrundeliegenden Stun-denanzahl hergestellt werden kann, kann der AG einseitig von einer Beauftragung absehen und ist zur Vergabe der entsprechenden Leistung am Markt berechtigt. Umfang (1) Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die Leistungsbereiche mit folgendem Stundenbedarf: 01.01.2026 - 31.12.2026: 1.000 Stunden 01.01.2027 - 31.12.2027: 1.000 Stunden 01.01.2028 - 31.12.2028: 1.000 Stunden 01.01.2029 - 31.12.2029: 1.000 Stunden (2) Allgemeines Ein Anspruch des AGs auf Erbringung des o. g. Bedarfs besteht nicht. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o. g. Aufteilung abgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente werden automatisch in das Folgejahr übertragen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Ein-vernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren her-angezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.