Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln auf den Recyclinghöfen gefährliche (schadstoffhaltige) Abfälle aus Haushaltungen und Kleingewerbe. Diese Abfälle sind in unregelmäßigen Abständen, nach vorheriger Absprache, von 3 Recyclinghöfen abzuholen und einer ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung zuzuführen. Die gefährlichen Abfälle sind von den folgenden Recyclinghöfen abzuholen und zur Behandlungsanlage/ Zwischenlager zu transportieren: Recyclinghof Mitte, Vygenstraße 6, 47053 Duisburg (Abholadresse: Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg) Recyclinghof Nord, Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg Recyclinghof Süd, Kaiserswerther Str. 210 - 212, 47259 Duisburg Die gefährlichen Abfälle werden grundsätzlich entsprechend den gefahrgutrechtlichen Vorschriften nach ADR oder Ausnahme Nr. 20 der Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) verpackt und größtenteils in ASP´s (800 Liter) bzw. Spannringdeckelfässern (120/ 60 Liter) zum Abtransport bereitgestellt. Folgende gefährliche Abfälle nach Art und Menge fallen im Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2027 (24 Monate) an: - ca. 2.200 kg Verpackungen d. Rückstände gef. Stoffe enth. o. d. gefährliche Stoffe verunreinigt sind - ca. 24.000 kg Aufsaug- u. Filtermaterialien (einschl. Ölfilter) Wischtücher u. Schutzkleidung die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind - ca. 400 kg Transformatoren u. Kondensatoren die PCB enthalten - ca. 47.000 kg Gef. Stoffe enth. Gase in Druckbehältern einschl. Halonen (inkl. Feuerlöscher) - ca. 10.000 kg Gebrauchte anorganische Chemikalien - ca. 200 kg Gebrauchte organische Chemikalien - ca. 115.000 kg Lösemittel - ca. 10.000 kg Säuren - ca. 12.000 kg Laugen - ca. 8.000 kg Pestizide - ca. 150 kg Hg-haltige Abfälle - ca. 82.000 kg Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze die gefährliche Stoffe enthalten Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten 2 Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition. Hinweis: Unter der Abfallschlüsselnummer AVV 160504 werden von der AG auch Feuerlöscher gesammelt. Zur Leistungserbringung gehört ebenfalls die Gestellung von ca. 960 ASP (ca. 40 Stk./ Monat) über den gesamten Leistungszeitraum.
Transport-/Abholvorgang: Die Abholung der gefährlichen Abfälle ist ca. alle 2 - 3 Wochen von den o.g. Höfen durchzuführen. Vom Recyclinghof Mitte ist i.d.R. eine 14-tägige Abholung erforderlich. Bei einem Abholvorgang sind durchschnittlich ca. 10 -12 ASP´s und ca. 30 - 40 Spannringdeckelfässer abzutransportieren. Die Recyclinghöfe Nord und Süd sind gemeinsam ca. alle 3 Wochen anzufahren. Hier sind pro Abholvorgang insgesamt ca. 10 - 12 ASP´s und etwa 20 - 25 Spannringdeckelfässer abzutransportieren. Die Abholungen sind an den Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr durchzuführen. Die Rückführung der ASP´s zu den 3 Recyclinghöfen ist sicherzustellen. Die rückgeführten ASP´s sind durch die AN mit Inlays auszustatten, um eine Verschmutzung der ASP´s zu vermeiden. (z.B. durch auslaufende Flüssigkeiten o.ä.) Die Art und Weise der Rückführung der ASP´s wird nach erfolgter Auftragsvergabe zwischen der AN und der AG abgestimmt. Der Abholtermin wird ebenfalls zwischen der AG und der AN abgestimmt. Spätestens 5 Werktage nach Anruf muss die Abholung erfolgen. Seitens der AG besteht auch die Möglichkeit zur Vereinbarung eines festen Termins z.B. Abholung alle 2 bzw. 3 Wochen an einem festen Wochentag. Hier kann nach erfolgter Auftragsvergabe eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Etwa 1 - 2 Tage vor dem festgelegten Abholtermin erfolgt seitens des Auftraggebers eine schriftliche Benachrichtigung über die Art der Abfälle sowie die Anzahl der abzutransportierenden Behälter. Hier ist seitens des Auftragnehmers ein Ansprechpartner sowie dessen Vertreter und deren Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu benennen. In Ausnahmefällen muss auch eine kurzfristigere Abholung, innerhalb von 2 Werktagen, erfolgen. Entsorgungsnachweise: Die anfallenden gefährlichen Abfälle müssen über Einzelentsorgungsnachweise des Auftraggebers entsorgt werden. Es darf grundsätzlich nicht über eigene Sammelentsorgungsnachweise des Auftragnehmers entsorgt werden. Gemäß Nachweisverordnung ist für die gefährlichen Abfälle das elektronische Nachweisverfahren durchzuführen. Weitere Details und Bedingungen zu der vorgenennaten Leistung sind aus den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.