Projekt-ID: #LfU_13_48/2025

Bundesweites Insektenmonitoring - Heuschrecken im Grünland 2026 bis 2029

OFFEN
services

Projektbeschreibung

Bundesweites Insektenmonitoring Das bundesweite Insektenmonitoring ist Teil des "Aktionsprogramms Insektenschutz". Es wird damit ein bundesweites Monitoringprogramm aufgebaut, welches Biomasse, Artenvielfalt und Individuenzahlen ausgewählter Indikatorgruppen einheitlich, systematisch und regelmäßig erfasst. Das Programm besteht aus den zwei Säulen "Monitoring häufiger Insekten" und "Monitoring seltener Insekten". Beide Säulen sind modular aufgebaut und beinhalten Einzelbausteinen zu verschiedenen Arten(gruppen). Mit dem "Monitoring häufiger Insekten" werden häufige Insekten der Gesamtlandschaft erfasst. Dafür wird überwiegend die Flächenkulisse der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen (SPF, 1 x 1 km) genutzt. Diese ist ebenfalls Bestandteil weiterer naturschutzrelevanter Monitoringprogramme (Monitoring häufiger Brutvögel, Monitoring von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert, Ökosystem-Monitoring). Dadurch bietet sich die Möglichkeit der synergistischen Datenauswertung, sodass zukünftig Aussagen hinsichtlich größerer kausaler Zusammenhänge ermöglicht werden. Das "Monitoring seltener Insekten" dient der Erfassung seltener und gefährdeter Insekten sowie von Insekten seltener Lebensräume. Diese können auf den bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen nicht ausreichend erfasst werden, deshalb werden hierfür spezifische Flächenkulissen genutzt. Monitoring häufiger Insekten: Heuschrecken im Grünland Heuschrecken besiedeln ein breites Spektrum von Offenlandhabitaten. Sie reagieren empfindlich auf Veränderungen des Lebensraums sowohl hinsichtlich der Landnutzung als auch des Klimas und eignen sich deshalb gut als Indikator für Umweltveränderungen. In Rheinland-Pfalz kommen nach letztem Kenntnisstand 60 Arten aus der Gruppe der Heuschrecken (Ensifera, Caelifera) und Fangschrecken (Mantodea) vor (Rote Liste und Gesamtartenliste der Geradflügler in Rheinland-Pfalz 2019). Im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings werden diese beiden Gruppen im Modul "Heuschrecken im Grünland" jährlich auf 12 Stichprobenflächen (SPF) erfasst. Die Erfassung schließt Fangschrecken mit ein, auch wenn diese im Folgenden nicht explizit benannt werden. Die Erfassung setzt sich aus einer quantitativen Erfassung mittels Isolationsquadrat sowie einer ergänzenden qualitativen Erfassung zusammen. Dabei werden alle vorgefundenen Larven und Imagines der Heuschrecken sowie Fangschrecken erfasst. Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist für koordinierende und länderübergreifende Aufgaben wie die bundesweite Datenzusammenführung und Auswertung verantwortlich. Für die Umsetzung des bundesweiten Insektenmonito-rings in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zur Durchführung der Kartierung möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartie-renden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht im Kern aus: 1) der Auswahl der Beprobungsflächen (2.500 m² Größe) innerhalb von 1 km² großen SPF nach Vorgaben des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 2.1 und 3.2), 2) der quantitativen und qualitativen Erfassung von Heuschrecken und Fangschrecken sowie der Erfassung von Umweltvariablen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfas-sungsanleitung (Anlage LB 1 Kapitel 3.2), 3) der Digitalisierung und Abgabe der unter 1) und 2) erhobenen Daten. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausfüh-rungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Da sich das bundesweite Insektenmonitoring nach wie vor in einem Stadium der kontinuierlichen Entwicklung und Anpassung durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E) befindet, kann es fortlaufend zu kleineren methodischen, jedoch nicht kalkulationsrelevanten Anpassungen des Methodenhandbuchs kommen, die dem AN durch den AG mitgeteilt werden. Diese haben keine Auswirkungen auf den Umfang der zu erbringenden Leistungen.

Lose

3 Lose

Die Leistung ist in Lose aufgeteilt, mit der nachfolgend genannten Anzahl der Stichprobenflächen (SPF): Los 1: 3 SPF Los 2: 4 SPF Los 3: 5 SPF Der AN verpflichtet sich zur Erbringung der nachstehend beschriebenen Leistungen, wobei die zeitliche Aufteilung und die sich daraus ergebenden Vertragslaufzeiten, Ausführungs- und Auszahlungsfristen (für Details siehe Kapitel 6) zu beachten sind. Die Erfassung der Heuschrecken und Fangschrecken erfolgt einmal im Jahr nach einem stan-dardisierten Verfahren auf einer dauerhaft angelegten Beprobungsfläche (Plot) innerhalb der SPF. Die Lage und genaue Abgrenzung der SPF liegen digital (als Geopackage und ESRI-Shape-Datei) vor (Anlage LB 3). Die Festlegung der Plots wird unter Kapitel 3.2, die Erfassungsmethodik wird unter Kapitel 3.3 erläutert. Erforderliche Genehmigungen zum Befahren von Wald- und Wirtschaftswegen werden durch den AG eingeholt. Der AN übermittelt dem AG die für die Beantragung erforderlichen Anga-ben, indem er Anlage LB 4 spätestens zwei Wochen nach dem Zuschlag vollständig ausgefüllt per E-Mail an den AG sendet. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind unaufgefordert jeweils spätestens bis zum 31.01. des Kartierjahres an den AG zu übermitteln. Darüber hinaus werden dem AN Schilder aus Hartplastik zur Verfügung gestellt, die ihn und seine Mitarbeiten-den als Kartierende des Landes Rheinland-Pfalz ausweisen. Diese Schilder sind nur im Zu-sammenhang mit der Erbringung der hier beschriebenen Leistung zu verwenden. Die Aushän-digung eines jeden Schildes wird dokumentiert und ist vom AN zu unterzeichnen. Zum Ver-tragsende sind die Schilder an den AG zurückzusenden. Bei Verlust eines Schildes erhebt der AG pro Schild einen Schadenersatz in Höhe von 50 EUR. Der Umfang für jedes Los: Los 1 (3 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.1) 3 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 3 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 2 (4 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 4 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 4 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 3 (5 SPF) 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 5 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 5 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Pos. 4 (Optionale Leistung): Beantwortung von Nachfragen sowie nachträgliche Änderungen im Folgejahr: Max. 5 Stunden pro SPF und Kartierjahr. Die Beantwortung von Nachfragen und Nacharbeiten im Folgejahr werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 5 (Optionale Leistung): Dauerhafte Verlegung eines Plots auf eine neue Bewirtschaftungseinheit: Pro SPF kann ab 2027 maximal 3 Mal (1 Mal pro Jahr) eine neue Bewirtschaftungseinheit mit einem neuen Plot festgelegt werden. Der maximale Umfang der Leistung beträgt 3 Stunden pro SPF und Jahr. Die Festlegung wird vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Umfang zu Pos. 4 und 5 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung.

Vertragslaufzeit 01.03.2026 – 29.04.2030

Die Leistung ist in Lose aufgeteilt, mit der nachfolgend genannten Anzahl der Stichprobenflächen (SPF): Los 1: 3 SPF Los 2: 4 SPF Los 3: 5 SPF Der AN verpflichtet sich zur Erbringung der nachstehend beschriebenen Leistungen, wobei die zeitliche Aufteilung und die sich daraus ergebenden Vertragslaufzeiten, Ausführungs- und Auszahlungsfristen (für Details siehe Kapitel 6) zu beachten sind. Die Erfassung der Heuschrecken und Fangschrecken erfolgt einmal im Jahr nach einem stan-dardisierten Verfahren auf einer dauerhaft angelegten Beprobungsfläche (Plot) innerhalb der SPF. Die Lage und genaue Abgrenzung der SPF liegen digital (als Geopackage und ESRI-Shape-Datei) vor (Anlage LB 3). Die Festlegung der Plots wird unter Kapitel 3.2, die Erfassungsmethodik wird unter Kapitel 3.3 erläutert. Erforderliche Genehmigungen zum Befahren von Wald- und Wirtschaftswegen werden durch den AG eingeholt. Der AN übermittelt dem AG die für die Beantragung erforderlichen Anga-ben, indem er Anlage LB 4 spätestens zwei Wochen nach dem Zuschlag vollständig ausgefüllt per E-Mail an den AG sendet. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind unaufgefordert jeweils spätestens bis zum 31.01. des Kartierjahres an den AG zu übermitteln. Darüber hinaus werden dem AN Schilder aus Hartplastik zur Verfügung gestellt, die ihn und seine Mitarbeiten-den als Kartierende des Landes Rheinland-Pfalz ausweisen. Diese Schilder sind nur im Zu-sammenhang mit der Erbringung der hier beschriebenen Leistung zu verwenden. Die Aushän-digung eines jeden Schildes wird dokumentiert und ist vom AN zu unterzeichnen. Zum Ver-tragsende sind die Schilder an den AG zurückzusenden. Bei Verlust eines Schildes erhebt der AG pro Schild einen Schadenersatz in Höhe von 50 EUR. Der Umfang für jedes Los: Los 1 (3 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.1) 3 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 3 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 2 (4 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 4 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 4 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 3 (5 SPF) 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 5 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 5 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Pos. 4 (Optionale Leistung): Beantwortung von Nachfragen sowie nachträgliche Änderungen im Folgejahr: Max. 5 Stunden pro SPF und Kartierjahr. Die Beantwortung von Nachfragen und Nacharbeiten im Folgejahr werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 5 (Optionale Leistung): Dauerhafte Verlegung eines Plots auf eine neue Bewirtschaftungseinheit: Pro SPF kann ab 2027 maximal 3 Mal (1 Mal pro Jahr) eine neue Bewirtschaftungseinheit mit einem neuen Plot festgelegt werden. Der maximale Umfang der Leistung beträgt 3 Stunden pro SPF und Jahr. Die Festlegung wird vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Umfang zu Pos. 4 und 5 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung.

Vertragslaufzeit 01.03.2026 – 29.04.2030

Die Leistung ist in Lose aufgeteilt, mit der nachfolgend genannten Anzahl der Stichprobenflächen (SPF): Los 1: 3 SPF Los 2: 4 SPF Los 3: 5 SPF Der AN verpflichtet sich zur Erbringung der nachstehend beschriebenen Leistungen, wobei die zeitliche Aufteilung und die sich daraus ergebenden Vertragslaufzeiten, Ausführungs- und Auszahlungsfristen (für Details siehe Kapitel 6) zu beachten sind. Die Erfassung der Heuschrecken und Fangschrecken erfolgt einmal im Jahr nach einem stan-dardisierten Verfahren auf einer dauerhaft angelegten Beprobungsfläche (Plot) innerhalb der SPF. Die Lage und genaue Abgrenzung der SPF liegen digital (als Geopackage und ESRI-Shape-Datei) vor (Anlage LB 3). Die Festlegung der Plots wird unter Kapitel 3.2, die Erfassungsmethodik wird unter Kapitel 3.3 erläutert. Erforderliche Genehmigungen zum Befahren von Wald- und Wirtschaftswegen werden durch den AG eingeholt. Der AN übermittelt dem AG die für die Beantragung erforderlichen Anga-ben, indem er Anlage LB 4 spätestens zwei Wochen nach dem Zuschlag vollständig ausgefüllt per E-Mail an den AG sendet. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind unaufgefordert jeweils spätestens bis zum 31.01. des Kartierjahres an den AG zu übermitteln. Darüber hinaus werden dem AN Schilder aus Hartplastik zur Verfügung gestellt, die ihn und seine Mitarbeiten-den als Kartierende des Landes Rheinland-Pfalz ausweisen. Diese Schilder sind nur im Zu-sammenhang mit der Erbringung der hier beschriebenen Leistung zu verwenden. Die Aushän-digung eines jeden Schildes wird dokumentiert und ist vom AN zu unterzeichnen. Zum Ver-tragsende sind die Schilder an den AG zurückzusenden. Bei Verlust eines Schildes erhebt der AG pro Schild einen Schadenersatz in Höhe von 50 EUR. Der Umfang für jedes Los: Los 1 (3 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.1) 3 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 3 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 2 (4 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 4 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 4 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 3 (5 SPF) 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 5 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 5 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Pos. 4 (Optionale Leistung): Beantwortung von Nachfragen sowie nachträgliche Änderungen im Folgejahr: Max. 5 Stunden pro SPF und Kartierjahr. Die Beantwortung von Nachfragen und Nacharbeiten im Folgejahr werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 5 (Optionale Leistung): Dauerhafte Verlegung eines Plots auf eine neue Bewirtschaftungseinheit: Pro SPF kann ab 2027 maximal 3 Mal (1 Mal pro Jahr) eine neue Bewirtschaftungseinheit mit einem neuen Plot festgelegt werden. Der maximale Umfang der Leistung beträgt 3 Stunden pro SPF und Jahr. Die Festlegung wird vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Umfang zu Pos. 4 und 5 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung.

Vertragslaufzeit 01.03.2026 – 29.04.2030

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