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Projekt-ID: #J25-F35-016

Sanierung der Berufsbildenden Schule in Wörth am Rhein

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works
10.06.25 Frist

Projektbeschreibung

Elektroanlagen, Bauteil B

Lose

1 Los

Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet insbesondere folgende Arbeiten: ca. 1 Stück Unterverteiler mit KNX Geräten ca. 1 Gruppennotlichtanlage mit ca. 30 LED Leuchten ca. 200m Kabelrinnen mit Zubehör ca. 30m Metall und PVC Brüstungskanäle mit Zubehör ca. 9500m Kabel und Leitungen ca. 71 LED Einbau und Aufbauleuchten ca. Erweiterung BMA mit ca. 50 Brandmelder und Alarmierungsgeräte ca. 19 Zoll DV Wandverteiler mit ca. 20 Datendosen KAT6A ca. 4000m Daten und Fernmeldeleitungen ca. 1 Stück IP Außen Sprechanlage ca. 2 Stück Notrufanlage Behinderten WC (Ausführliche Angaben zu der Art und dem Umfang der Arbeiten sind dem Leistungsverzeichnis (FB 254) zu entnehmen.)| Förderung: Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu Lieferungen und/oder Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das der Auftraggeber direkt nach Vertragsschluss eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen wird. | Aufschiebende Bedingung: Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und/oder Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA bzw. die KfW den Antrag zur Förderung der oben genannten Maßnahme bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber dem Auftraggeber bestätigt hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über den Eintritt und den Umfang der Bedingung in Kenntnis zu setzen. | Hinweise: Alle weiteren Vertragsbestandteile hinsichtlich der Liefer- und/oder Leistungspflichten haben weiterhin und ebenso Bestand. Laut Förderrichtlinie dürfen vor Genehmigung des Förderantrags keine Baumaßnahmen begonnen und keine (Abschlags- )Zahlungen geleistet werden. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt und die Förderung mit einem Ablehnungsbescheid versagt werden und in der Folge dieser Vertrag hinsichtlich der Liefer- und/oder Leistungspflichten zur Umsetzung nicht in Kraft treten, lassen sich hieraus für den Auftragnehmer keine Schadensersatzansprüche ableiten.

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