Gegenstand des Bieterverfahrens ist die Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück, Hauptstraße 35A, 64668 Rimbach-Zotzenbach (Blatt 625, Grundbuch von Zotzenbach, lfd. Nr. 938, Flur 5, Flst-Nr. 5/1) im Eigentum der Gemeinde Rimbach. Es handelt sich um eine Fläche von 5344 m². Das Erbbaurecht wird für eine Laufzeit von 27 Jahren (2 Jahre Bauzeit zzgl. 25 Jahre Betrieb der Kita) bestellt. Der jährliche Erbbauzins beträgt EUR 9.359,00 gemäß folgender Berechnung: Fläche des Erbbaugrundstücks 2674 m² x EUR 70,00 pro Quadratmeter x 5 % = EUR 9.359,00/Jahr
Auf dem Erbbaugrundstück hat der Erbbauberechtigte eine betriebsfertige Kindertagesstätte (5-gruppige Kita, davon 4 Regelgruppen und eine Kleinkindgruppe mit Erweiterungsmöglichkeit für eine weitere Gruppe inklusive Außenanlage) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, ins-besondere des HKJGB und des maßgeblichen Bebauungsplans in eigener Verantwortung bis spätestens Ende Dezember 2027 zu errichten. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans ist das zu errichtende Gebäude ausschließlich zum Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung zu verwenden. Bieterhinweis: Der Bebauungsplan wurde im Wege eines Normenkontrollverfahrens zur gerichtli-chen Überprüfung gestellt. Der Eigentümer kann derzeit noch keine Prognose dahingehend ab-geben, wie lange das Verfahren dauern wird. Ungeachtet dessen werden etwaige Verzögerun-gen, die sich daraus ergeben, nicht zum Nachteil des Erbbauberechtigten gehen. Der Erbbauberechtigte ist nicht verpflichtet, die zu errichtende Kita in eigener Person zu betrei-ben. Der Eigentümer geht vielmehr davon aus, dass der Erbbauberechtigte das Gebäude kor-respondierend mit der Laufzeit des Erbbaurechts an einen Träger vermietet. In diesem Fall gilt: Der Träger kann die Kindertageseinrichtung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für ei-ne Laufzeit von 25 Jahren vom Erbbaurechtsnehmer anmieten und als Trägerin die Kindertages-stätte in eigener Verantwortung im Rahmen der für den Betrieb geltenden gesetzlichen Bestim-mungen betreiben. Etwaige Förderungen zwischen dem Eigentümer und dem Träger nach dem HKJGB sind nicht Gegenstand dieses Bietungsverfahrens, sondern unterliegen ausschließlich der bilateralen Abstimmung zwischen dem Träger und dem Eigentümer. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Erbbaurechtsvertrag.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.