Die Leistungen umfassen sämtliche Maßnahmen für den sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen, umweltschonenden Betrieb der Liegenschaften, Gebäude und technischen Anlagen und die Sicherstellung der Betreiberpflichten durch den AN. Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr zu erbringen. Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion für Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz) 340 Innenwände (Innentüren und -fenster) 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.) 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 420 Wärmeversorgungsanlagen 430 Lufttechnische Anlagen 440 Starkstromanlagen 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 460 Förderanlagen 470 Nutzungsspezifische Anlagen 480 Gebäude- und Anlagenautomation 540 Technische Anlagen in Außenanlagen verantwortlich. -- Der AN gewährleistet 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst und richtet bei Übernahme der Liegenschaften eine funktionsfähige Zentrale ein oder nutzt eine vorhandene. Gesetzliche Anforderungen zu Reaktionszeiten sind für den AN bindend. Sicherzustellen sind Reaktionszeiten für Aufzugsanlagen und sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, NEA, USV, Kommunikationsanlagen etc.) von maximal 30 min. Außerhalb vereinbarter Anwesenheit des AN auftretende Störungen und solchen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fällt, sind Störungsbeseitigungen unverzüglich, spätestens 90 Minuten nach Störungsmeldung zu beginnen. Innerhalb vereinbarter Anwesenheit ist bei Kleinreparaturen unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. -- Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051/EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- u. Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV), der VDMA 24186, und nach allgemeinen Vorschriften/Normen/anerkannter Regeln der Technik wie: - DGUV V4, Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel bzw. ortsfester elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - VDI 2035, Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - VDI 2052, Raumlufttechnische Anlagen für Küchen - VDI 6022, Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen - VDI 6023, Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid-/Chlorat-Messung - TrinkwV 2023, Trinkwasseruntersuchung gem. aktueller Fassung - TRBS 1201, Prüfungen/Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 2181, Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln - TRBS 3121, Betrieb von Aufzugsanlagen - BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung - technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes auszuführen. Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes sind zu berücksichtigen, dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Materialien, Betriebs- /Hilfsstoffen, Ersatz-/Austauschteilen etc. ist Vorrang zu geben, soweit Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt werden. -- Weitere Leistungen: -Instandsetzung, Optimierung -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche -Störungsmanagement -Dokumentieren, Berichten -Entsorgung -Gewährleistungsüberwachung -Energie-, Stillstandsmanagement/-wartung -Kommunikationsmanagement -alle Wiederholungsprüfungen aller prüfpflichtigen Anlagen durch Sachverständige -Nutzung eines CAFM-Systems (mit 3 webbasierten Zugriffslizenzen für die AG) -- Sonstige Leistungen: -Start-Up-Phase/Vertragsauslaufphase -Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst -Stellung des erforderlichen Personals: 1 Objektleiter + Vertreter, 1 Assistenz des Objektleiters + Vertreter, 3 Haustechniker + 3 Vertreter (Anforderungen s. Ziffer 5.1.9, Eignungskriterien) -Gestellung von Anlagenverantwortlichen gemäß Anforderungen von Versorgungunternehmen Weitere Angaben siehe Ziffer 5.1.
Fortsetzung aus Ziffer 2.1 -- Die Start-Up-Phase Stufe 1 beginnt mit Zuschlag, spätestens am 02.03.2026, Stufe 2 am 01.04.2026, der Regelbetrieb am 01.05.2026. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. Für die Übernahme der Liegenschaft stellt der AN ein Start-Up-Team bereit, mit mind. dem vorgesehenen Objektleiter, den Haustechnikern 1 und 2 (Fachrichtung Elektrotechnik mit Schaltberechtigung für Anlagen gem. LV, bzw. des Gewerkes Heizung, Lüftungs-/Klimatechnik, Sanitär/techn. Gebäudeausrüstung, und einem mit Liegenschaftsübernahmen erfahrenen Projektleiter. -- In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen sowie Räumen und Lagermöglichkeiten an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen. -- Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit angebrachten Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Die Arbeitskleidung ist im Rahmen der Start-Up-Phase der AG vorzustellen. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses Personal liegenschaftsgebunden an. Er benennt einen Personalkoordinator und einen Stellvertreter, welche alle Personaldaten des AN koordinieren und für die AG aktuell vorhalten. -- Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag beträgt 8 Stunden bei einer Arbeitszeit von 40 h/Woche, im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Zum Nachweis der Anwesenheit ist vom AN ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen. -- Der Objektleiter muss werktäglich 8h vor Ort sein, davon zwischen 08:30 - 15:00 Uhr. Er steht der AG und dem Nutzer als Ansprechpartner zur Verfügung. -- Die Arbeitszeit der Assistenz des Objektleiters beträgt 4 Stunden werktäglich im Zeitraum von 07:00-15:45 Uhr. Sie unterstützt den Objektleiter bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen und ist operativer Ansprechpartner für die Mitarbeiter. -- Die Anwesenheitszeit der Haustechniker auf den Liegenschaften beträgt 8 Stunden werktäglich von Montag bis Freitag zzgl. Pausenzeiten. Die Liegenschaften des BMUKN (Stresemannstraße, Köthener Straße 2-3, 4) werden zweischichtig durch jeweils einen Haustechniker (1 und 2) von 06:00-14:00 Uhr und 11:00-19:00 Uhr bedient. Das Gebäude der Liegenschaft Krausenstraße ist aktuell ungenutzt, eine Stillstandswartung ist zu realisieren, Inspektionen erfolgen durch 2 Personen mind. 2x pro Woche. Die ständige Erreichbarkeit des AN ist zu gewährleisten. -- Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. -- Der AN verpflichtet sich, zusätzliche Leistungen/ Auftragsleistungen zu übernehmen. Dazu können Bau- und Dienstleistungen gehören. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag erheben: 5 % größer/gleich 10.000 €, 7,5% größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamtbetrag/Auftrag). --- Dem AN stehen Räumlichkeiten (Büros, Werkstatt, Umkleide, Lager) für die Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Für IT-und Netzwerkanbindung muss der AN einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter auf seine Kosten abschließen. -- Die AG stellt Fernwärme, Wasser und Elektroenergie kostenlos zur Verfügung. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen und vorzuhalten. -- Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. --- Der AN gewährleistet die Verschwiegenheit seines Personals (s. Anlage C-06).
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.