Projekt-ID: #230/25

Wiederherstellung des Dorfgemeinschaftshauses in Müsch, Los 3 - Fachplanungsleistungen Bauphysik

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Projektbeschreibung

Die Ortsgemeinde Müsch (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz) plant den Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur, die durch die Flutkatastrophe im Ahrtal vom 14./15. Juli 2021 stark beschädigt wurde. Bis zum 14. Juli 2022 betrieb die Ortsgemeinde Müsch in der alten Dorfschule aus dem Jahr 1910 ein Dorfgemeinschaftshaus. Auf dem Schulhof befand sich in einem separaten Gebäude die Freiwillige Feuerwehr Müsch. Das Schulgebäude wurde durch die Flut 2021 so schwer beschädigt, dass es - mit Ausnahme eines als Mahnmal erhaltenen Restes - vollständig abgetragen werden musste. Bereits das Hochwasserereignis 2016 hatte gezeigt, dass der bisherige Standort des Dorfgemeinschaftshauses und des Feuerwehrgerätehauses für zukünftige Überflutungen ungeeignet ist. Vor diesem Hintergrund entschied sich die Gemeinde, ein neues Dorfgemeinschaftshaus durch eine bauliche Erweiterung der bestehenden Kapelle zu errichten. Der 1972 errichtete Kapellenanbau, der derzeit als Kirchenschiff genutzt wird, soll multifunktional für Gemeindezwecke zur Verfügung stehen. Aufgrund seiner Größe und seines Raumzuschnitts eignet er sich für Veranstaltungen, Versammlungen und Familienfeiern. Der Gebäudeteil befindet sich bereits im Eigentum der Ortsgemeinde Müsch. Der Erwerb des historischen Kapellenbereichs von 1787, der derzeit Eigentum der Kirchengemeinde Antweiler ist, würde es ermöglichen, im Ortszentrum ein neues Gemeindehaus zu schaffen, das langfristig nutzbar und hochwasserresilient ist. Der historische Altarraum soll im ursprünglichen Zustand erhalten und bei einer profanen Nutzung des Anbaus baulich abgetrennt werden können. Die Ortsgemeinde Müsch stellt sicher, dass die gesamte Kapelle - bestehend aus dem denkmalgeschützten Baukörper von 1787 und dem Anbau aus den 1970er Jahren - weiterhin für den katholischen Gottesdienst und den täglichen Besuch der Gläubigen offensteht. Auch bei einer multifunktionalen Nutzung bleibt diese Nutzungsmöglichkeit bestehen. Mit dieser Lösung wird sowohl ein zeitgemäßes Gemeindehaus geschaffen als auch der dauerhafte Erhalt des ortsbildprägenden Baudenkmals gesichert. Die Lösung stellt neben einer zukunftsfähigen Gemeindelösung auch der langfristige Bauunterhalt sowie der würdige Erhalt der denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Kapelle sicher. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die beigefügte Leistungsbeschreibung Bezug genommen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen/Vertragsunterlagen ist.

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Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen der Bauphysik - Bauakustik und Schallschutz sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung in den Leistungsphasen 2-7. Wärmeschutz und Energiebilanzierung: Das Leistungsbild wird definiert wie in Anlage 1 Ziffer 1.2.1 und 1.2.2 HOAI. Zu den Anforderungen an den Wärmeschutz und Optimierungen im Hinblick auf Energiebilanzierung siehe Aufgabenstellung. Die anrechenbaren Kosten betragen geschätzt: KG 300 - Objektplanung - 839.659,50 EUR netto; KG 400 - Technische Anlagen - 318.371,95 EUR netto. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Auf eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS, LP 2-9 nach § 55 HOAI Los 2 - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro, LP 2-9 nach § 55 HOAI, Los 3 - Bauphysik, LP 2-7 nach Anlage 1 Ziffer 1.2.1 und 1.2.2 HOAI Los 4 - Leistungen der Tragwerksplanung, LP 2-6 nach § 51 HOAI Leistungszeit: - Genehmigungsplanung: bis Q4/2025 (spätestens Dezember 2025) - Ausführungsplanung: Q1-Q2/2026 - Erstellung der Ausschreibungsunterlagen: Q2/2026 - Ausschreibung und Vergabe: Q2-Q3/2026 - Baubeginn: Q3/2026 - Bauausführung: Q3/2026 - Q2/Q3 2027 - Fertigstellung und Inbetriebnahme: Q2/Q3 2027 Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten.

Vertragslaufzeit 30.11.2025 – 30.12.2030

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