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Projekt-ID: #11064_2

Rahmenvereinbarung für IT-Service- und Betriebsdienstleistungen

OFFEN
services
3.000.000 € Budget
10.03.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Schwerpunkttätigkeiten des ZIT-BB liegen neben dem laufenden Betrieb in folgenden Bereichen: - Migration und Implementierung von bestehenden IT-Verfahren - Planung, Einführung und Betrieb einschließlich Koordinierung und Betreuung von IT-Verfahren - Planung und Testbegleitung bei Versionsanhebungen / Umstellungen von IT-Verfahren - Planung, Einführung und Betrieb bzw. Planung und Testbegleitung bei Versionsanhebungen - Einführung und Migration von Basiskomponenten (gem. §11 Brandenburgisches E-Government-Gesetz - BbgEGovG) Gegenstand dieses Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Rahmenvertragspartner je Los zu den folgenden Leistungen: - Planung und Konzeption der Einführung/Änderung eines IT-Verfahrens - Einführung/Änderung eines IT-Verfahrens - Betrieb eines IT-Verfahrens - Verbesserung und Weiterentwicklung des Betriebs eines IT-Verfahrens

Lose

1 Los

Betreuung von je Los 25 Fachverfahren von der Planung/ Konzeption der Einführung bis zum Betrieb des Verfahrens. Die ausgeschriebene Leistung ist in Mengenlose aufgeteilt. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage von Einzelabrufen aus dem jeweiligen Los. Hierzu wird ein EVB-IT Dienstvertrag geschlossen. Ein Abruf umfasst in der Regel die Beauftragung des gesamten Application Lifecycle Management und somit alle drei Phasen (bitte siehe 11064_Domänen-Modell_Soll-Prozess_ALM). Optional kann ein Abruf auch ausschließlich die Beauftragung der folgenden Leistungen des Application Lifecycle Management umfassen: - Einführung (Abschnitt 4.3) und Betrieb (Abschnitt 4.4) eines IT-Verfahren - Änderung (Abschnitt 4.3) und Betrieb (Abschnitt 4.4) eines IT-Verfahren - Betrieb (Abschnitt 4.4) eines IT-Verfahren - Verbesserung und Weiterentwicklung eines IT-Verfahrens (Abschnitt 4.5) Sofern der Abruf mehrere aufeinander folgende Phasen umfasst, wird die nächst folgende Phase erst konkret durch den Auftraggeber abgerufen, wenn dieser die Lieferergebnisse für die Anschlussphase bewertet und freigegeben hat. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit den Abruf abzubrechen, wenn insbesondere folgende Sachverhalte gegeben sind: - die Einführung und der Betrieb des IT-Verfahrens nicht wirtschaftlich ist, - der Bedarf nicht mehr gegeben ist (z.B. aufgrund einer Gesetzesänderung), - die technologischen Voraussetzungen bei dem Auftraggeber nicht gegeben sind. - wenn der Auftragsgegenstand für den AG weggefallen ist

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