Kompaktkehrmaschine zugelassen als selbstfahrendes Arbeitsgerät mit einem Aufnahmevolumen von mindestens 4 cbm. Die Ausstattung muss der StVZO der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
1 Stück Kompaktkehrmaschine mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 11.500 kg und mindestens 5.000 kg Nutzlast. Die Fahrzeugbreite darf maximal 2.300 mm und die Fahrzeughöhe mit Rundumkennleuchte maximal 2.700 mm betragen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.