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Projekt-ID: #2026-HB-02_02

Etablierung einer offenen Ganztagsschule an der Johannes Obernburger Grund- und Mittelschule in Obernburg am Main ● Fachplanung Tragwerksplanung

OFFEN
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26.03.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Stadt Obernburg am Main plant die Etablierung einer offenen Ganztagsschule an der Johannes Obern-burger Grund- und Mittelschule. ● Ziel der Maßnahme ist die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten und funktionaler Bereiche, die den Anforderungen eines ganztägigen Schulbetriebs entsprechen. ● Die Gesamtkosten (KG 300-700) nach DIN 276 werden auf ca. 6,4 Mio. € brutto geschätzt. Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. (FAG / FAG 15+ / Richtlinie Ganztagsbetreuung GS / Richtlinie Ganztagsbetreuung GS-Ausstattung / BayF-Holz, ggf. andere) ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 sowie der Maßnahmenbeschreibung entnommen werden.

Lose

1 Los

Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 51): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 + 6 ● Besondere Leistungen: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz | Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2024) – sowohl für die Bewehrungsabnahme als auch für Holzverbindungen ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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